Neue Richtlinie des Gouverneursamts Istanbul für Straßentiere: 17. März ist der letzte Tag!

Das Gouverneursamt Istanbul hat eine Richtlinie an die Gemeinden bezüglich Straßentieren versandt. Darin wird betont, dass die Gemeinden die Zuweisung von Flächen für Tierheime bis zum 17. März abschließen müssen. Zudem wurde gefordert, Universitäten und private Tierkliniken für die Pflege herrenloser Tiere in den Prozess einzubeziehen.

12punto

Das Gouverneursamt Istanbul hat eine Richtlinie mit neuen Regelungen für herrenlose Straßentiere veröffentlicht und den Gemeinden damit wichtige Verantwortlichkeiten übertragen. Die Richtlinie, die im Einklang mit den Änderungen des Tierschutzgesetzes Nr. 5199 erstellt wurde, legt neue Schritte zur Kontrolle herrenloser Tiere, deren Versorgung sowie die Betriebsverfahren von Tierheimen fest.

Zuweisung von Tierheimflächen bis zum 17. März verpflichtend  

In der vom Gouverneursamt versandten Richtlinie wurde betont, dass die Gemeinden die Pflegebereiche für herrenlose Tiere festlegen und die Zuweisungsverfahren spätestens bis zum 17. März abschließen müssen. In Fällen, in denen Tierheime nicht ausreichen, wurde vorgeschlagen, zur Beschleunigung des Prozesses Universitäten und private Tierkliniken durch Dienstleistungsbeschaffung in den Prozess einzubeziehen.

Aufruf an die Kommunalverwaltungen zu dringenden Maßnahmen 

In der Richtlinie wurde darauf hingewiesen, dass die Kommunalverwaltungen dringende Maßnahmen ergreifen müssen, um "negative Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt", die durch Straßentiere entstehen könnten, zu beseitigen. Bei der Festlegung der Betriebsverfahren für Tierheime wurden auch Details zum Prozess der "Einsammlung und Pflege von herrenlosen oder geschwächten Tieren" erläutert.

Das Gesetz Nr. 7527, das Regelungen zu Straßentieren enthält, wurde am 2. August 2024 im Amtsblatt Nr. 32620 veröffentlicht und ist in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang wurde erklärt, dass die Gemeinden gemäß der neuen Gesetzgebung schnell handeln müssen.

Überwachung des Prozesses 

Das Gouverneursamt Istanbul erklärte, dass es die Arbeiten der Gemeinden im Einklang mit der Richtlinie genau verfolgen werde. Es wurde darauf hingewiesen, dass bei einer Nichtzuweisung der Tierheimflächen bis zum 17. März die erforderlichen Sanktionen im rechtlichen Rahmen angewendet werden.