Neue Tarife für Zollgebühren
Das Handelsministerium hat die monetären Grenzwerte im Zollrecht überarbeitet, nachdem die Neubewertungsrate für das Jahr 2025 auf 25,49 Prozent festgelegt wurde. Die Aktualisierungen wurden durch ein im Amtsblatt veröffentlichtes allgemeines Zollkommuniqué bekannt gegeben.
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Der Betrag der Strafe für Unregelmäßigkeiten, der in Artikel 241 des Zollgesetzes undin Artikel 584der Zollverordnung geregelt ist,wurde aktualisiert.In beiden Regelungen wurde der Strafbetragauf 1.494 TL festgelegt.
ÜBERSTUNDEN ARBEITGEBÜH RENWURDEN ERNEUERT
Auch beiden Überstundengebührenwurden Änderungen vorgenommen. DemnachFür Exportvorgänge beträgt die Gebühr für Überstunden 138 TL, füralle übrigen Vorgänge betrFür diese Gebühr wurden 325 TL festgesetzt.
SPEZIALTARIF FÜR LKW MIT TÜRKISCHEM KENNZEICHENIF
Für LKW mit türkischem Kennzeichenfestgelegte Überstundengebühren für die Gebühren werden unterschiedlicheBeträge angewendet. Für diese Fahrzeuge wird beim Export pro LKW eineGebühr von 325 TL erhoben, bei anderen Vorgängen beträgt sie 510 TL.
Zollkriegvon der U-Wendungsü: Wir werden ein faires und starkes Handelsabkommen schließen Zollkriegvon der U-WendungWir werden ein faires und starkes Handelsabkommen schließen
AUCH ANDERE GRENZEN IN DER VERORDNUNG WURDEN ERHÖHTDie Zollverord
nung wurde angepasstDie in Artikel 500 desKommuniqués enthaltenen monetärenSchwellenwerte wurdenebenfalls angehoben. Die betreffenden Beträge wurden auf eine Spanne zwischen 4 Millionen 730 Tausend TL und 47 Millionen 397 Tausend TLfestgelegt bzw.erhöht.
DINKRAFTTRETENDATUM: 1. JANUAR 2026
Alle mit demKommuniqué bekanntgegebenen neuen Beträge treten am 1. Januar 2026 in Kraft.Die Umsetzung derRegelungen beginntFür diesen Bereich ist der Handelsminister verantwortlich.