Neue Zwangsverwaltung im Fall Can Holding
Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul hat mitgeteilt, dass im Rahmen der Ermittlungen gegen die Can Holding wegen der Bildung und Leitung einer kriminellen Vereinigung, Mitgliedschaft in einer solchen, Geldwäsche aus Straftaten sowie gewerbsmäßigen Betrugs ein Zwangsverwalter für die Arı Bilim İnovasyon Eğitim Hizmetleri A.Ş., die Muttergesellschaft der Privatschulkette Doğa Koleji, bestellt wurde. Die Befugnisse des Unternehmens wurden auf den Einlagensicherungsfonds TMSF übertragen.
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Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul hat im Zuge der Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der „Can Holding“ wegen der Bildung und Leitung einer kriminellen Vereinigung, Mitgliedschaft in einer solchen, Geldwäsche aus Straftaten sowie gewerbsmäßigen Betrugs festgestellt, dass sich innerhalb der Holding, für die bereits zuvor ein Zwangsverwalter bestellt worden war, weitere aktive Unternehmen befinden.
In diesem Zusammenhang wurde auf den dringenden Tatverdacht und entsprechende Erkenntnisse hingewiesen, wonach aus Straftaten erlangte Erträge über die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens gewaschen wurden. Gemäß der im Amtsblatt vom 04.02.2025 veröffentlichten Regelung wurde der Einlagensicherungsfonds (TMSF) als Zwangsverwalter für das neu identifizierte Unternehmen Arı Bilim İnovasyon Eğitim Hizmetleri A.Ş. bestellt.
Die Beschlüsse und Transaktionen der Leitungsorgane des Unternehmens wurden an die Genehmigung des TMSF gebunden oder sämtliche Befugnisse wurden direkt auf den TMSF übertragen. Die Privatschulkette Doğa Koleji war innerhalb dieses Unternehmens tätig.
Es wurde öffentlich bekannt gegeben, dass die Ermittlungen ausgeweitet und fortgesetzt werden.