Neuer Tarif für die obligatorische Erdbebenversicherung

Es wurden Änderungen an der Mitteilung über den Tarif und die Anweisungen zur obligatorischen Erdbebenversicherung vorgenommen. Gemäß der neuen Entscheidung wurden die Mindestprämienbeträge für die obligatorische Erdbebenversicherung von "75 TL, 65 TL, 55 TL, 45 TL und 35 TL" auf "1.441 TL, 1.283 TL, 1.092 TL, 1.024 TL, 765 TL, 546 TL und 371 TL" angepasst.

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Die Mitteilung der Versicherungs- und Privatrentenregulierungs- und Aufsichtsbehörde über die Änderung der Mitteilung zum Tarif und zu den Anweisungen für die obligatorische Erdbebenversicherung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Demnach wurden die in der vorherigen Mitteilung enthaltenen Mindestprämienbeträge für die obligatorische Erdbebenversicherung von 75 TL, 65 TL, 55 TL, 45 TL und 35 TL in "1.441 TL, 1.283 TL, 1.092 TL, 1.024 TL, 765 TL, 546 TL und 371 TL" geändert.

Darüber hinaus werden die in der Mitteilung enthaltenen Festbeträge monatlich auf Basis der monatlichen Veränderungsrate des vom Türkischen Statistischen Institut (TÜİK) für den Vormonat bekannt gegebenen Erzeugerpreisindex (Inland) mit der Basis 2003=100 erhöht und angewendet.

Sollte die bekannt gegebene Rate unter Null liegen, wird diese Rate als Null angesetzt. Wenn sich bei den Berechnungen Beträge mit Nachkommastellen ergeben, werden diese auf den nächsten vollen Betrag aufgerundet.