Neues Verbot für Zusatzstoffe in Brot und Mehl
Mit neuen Regelungen für die Brot- und Mehlproduktion im Lebensmittelsektor wurde die Verwendung bestimmter Zusatzstoffe untersagt.
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Durch die vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft in Kraft gesetzten Verordnungsänderungen dürfen Zusatzstoffe, die bei der Herstellung von Brot und Weizenmehl zur Erzielung einer dunklen Farbe oder eines bestimmten Aromas verwendet werden, nicht mehr eingesetzt werden. Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Änderung wurde die Verwendung von Komponenten wie geröstetem Malzmehl, geröstetem Kichererbsenmehl und dunklem Malzextrakt sowohl bei der Brot- als auch bei der Mehlherstellung untersagt.
In der Erklärung wurde betont, dass es Brot- und Weizenmehlherstellern künftig nicht mehr gestattet ist, geröstete Komponenten hinzuzufügen, um eine unnatürliche dunkle Farbe in den Produkten zu erzielen. Um die Einhaltung der neuen Regeln zu gewährleisten, wurde den Brotherstellern eine Frist bis zum 31. Dezember 2026 und den Weizenmehlherstellern eine Frist bis zum 30. September 2026 eingeräumt.
Mit diesen Verboten wurden insbesondere Verfahren unterbunden, die darauf abzielten, den Produkten eine gewünschte dunkle Farbe oder ein bestimmtes Aroma zu verleihen. Damit soll sichergestellt werden, dass Verbraucher Zugang zu natürlicheren Produkten erhalten.
Durch die Änderungen im Lebensmittelkodex müssen die Hersteller ihre Prozesse und Inhaltsstoffe überprüfen. Es wurde betont, dass die vom Ministerium getroffenen Regelungen unter enger Beobachtung stehen und die Akteure der Branche entsprechend informiert werden.