Neues Verfahren gegen Emine Ayna eröffnet, deren Freilassung im Kobani-Prozess beschlossen wurde
Gegen die ehemalige DBP-Co-Vorsitzende Emine Ayna wurde ein Verfahren wegen "Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation" mit einer Strafandrohung von bis zu 15 Jahren Haft eingeleitet. Ayna war gestern im Kobani-Prozess, in dem das Urteil verkündet wurde, zu 10 Jahren Haft verurteilt worden; unter Berücksichtigung der bereits verbüßten Zeit in Untersuchungshaft wurde jedoch ihre Freilassung angeordnet.
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Im Rahmen einer Terrorermittlung wurde gegen die ehemalige Co-Vorsitzende der Demokratischen Regionenpartei (DBP), Emine Ayna, ein Verfahren wegen "Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation" mit einer Strafandrohung von 7 Jahren und 6 Monaten bis zu 15 Jahren Haft eröffnet.
Die von der Generalstaatsanwaltschaft Diyarbakır gegen die nicht inhaftierte Angeklagte Ayna erstellte Anklageschrift wurde vom 4. Schwurgericht angenommen.
In der Anklageschrift wurden detaillierte Informationen zur Gründung, Struktur und den Angriffen der bewaffneten Terrororganisation PKK/KCK aufgeführt.
In der Anklageschrift, in der daran erinnert wurde, dass die Verdächtige Ayna aufgrund ihrer Nichtwahl zur Abgeordneten bei den Parlamentswahlen der 25. Legislaturperiode keine parlamentarische Immunität genießt, wurde dargelegt, dass die Generalstaatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Terrororganisationen und die in deren Namen agierenden Terroristen durchführt und dabei anhand sichergestellter Materialien Handflächen- und Fingerabdrücke identifiziert wurden.
In der Anklageschrift wurde mitgeteilt, dass die Ermittlungen eingeleitet wurden, nachdem in einem fachgutachterlichen Bericht vom 5. Oktober 2020 festgestellt wurde, dass ein auf verschiedenen zerrissenen Papierstücken gefundener Fingerabdruck mit dem der Verdächtigen Emine Ayna übereinstimmt.
Es wurde vermerkt, dass während der laufenden Ermittlungen gegen Ayna eine weitere Ermittlungsakte der Generalstaatsanwaltschaft Ağrı aufgrund eines Unzuständigkeitsbeschlusses an die Generalstaatsanwaltschaft Diyarbakır übermittelt wurde. In der Anklageschrift heißt es dazu: "Nach den Kommunalwahlen vom 29. März 2009 rief die Terrororganisation PKK/KCK über ihr nahestehende Medienorgane die Bevölkerung zum Widerstand auf. Die Verdächtige folgte diesen Aufrufen, reiste nach Ağrı und hielt eine Rede im Gebäude der Partei für eine Demokratische Gesellschaft (DTP)."
Im Bewertungs- und Ergebnisteil der Anklageschrift wurde Folgendes festgehalten:
"Im Rahmen der abgeschlossenen Ermittlungsakten der Generalstaatsanwaltschaft Diyarbakır mit den Vorbereitungsnummern 2007/996 und 2007/1776 wurden Verfahren gegen eine Reihe von Verdächtigen geführt, deren Handflächen- und Fingerabdrücke auf Materialien identifiziert wurden, die bei Ermittlungen gegen Terrororganisationen und deren im Namen der Organisation agierende Mitglieder sichergestellt wurden.
Bei den im Rahmen der Ermittlungen durchgeführten Untersuchungen wurde festgestellt, dass der auf verschiedenen zerrissenen Papierstücken gefundene Fingerabdruck mit dem der Verdächtigen Emine Ayna übereinstimmt. Zudem ist die Verdächtige den Aufrufen der Terrororganisation folgend nach Ağrı gereist und hat dort eine Rede gehalten. Es wurde festgestellt, dass gegen die Verdächtige ausreichende Beweise vorliegen, um ein öffentliches Verfahren wegen der ihr zur Last gelegten Tat und des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation zu eröffnen. Es wird im Namen der Öffentlichkeit beantragt und gefordert, die Verdächtige für das ihr zur Last gelegte Verbrechen zu bestrafen."
In der Anklageschrift wird für Ayna wegen "Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation" eine Haftstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten bis zu 15 Jahren gefordert.