Neun Freilassungen im IBB-Prozess
Das 40. Schwurgericht von Istanbul verkündete am 41. Verhandlungstag des IBB-Prozesses mit 414 Angeklagten seine Zwischenentscheidung. Das Gericht ordnete die Freilassung von insgesamt neun inhaftierten Angeklagten an, indem es zusätzlich zu den fünf Personen, für die die Staatsanwaltschaft eine Freilassung gefordert hatte, vier weitere Angeklagte in die Entscheidung einbezog.
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Am 41. Verhandlungstag des IBB-Prozesses, der vor dem 40. Schwurgericht von Istanbul verhandelt wird, wurde die Verhandlung abgeschlossen.
STAATSANWALTSCHAFT FORDERTE FREILASSUNG FÜR 5 ANGEKLAGTE
Der Staatsanwalt gab seine Stellungnahme zu den Freilassungen ab. In der Stellungnahme wurde die Freilassung von Iraz Bayrak, Orhan Gazi Erdoğan, Mustafa Keleş, Engin Ulusoy und Gökhan Köseoğlu gefordert.
9 ANGEKLAGTE WURDEN FREIGELASSEN
Nach der Stellungnahme des Staatsanwalts entschied das Gericht auf die Freilassung von Iraz Bayrak, Orhan Gazi Erdoğan, Engin Ulusoy, Mustafa Keleş, Gökhan Köseoğlu, Seza Büyükçulha, Ahmet Şahin, Cevat Kaya und Hakan Aplak. Es wurde mitgeteilt, dass die nächste Überprüfung der Haftbedingungen am 18. Juni stattfinden wird.