Neuregelung bei der SGK: Erstuntersuchungen sind kostenlos
Das Kommuniqué zur Änderung des Gesundheitsanwendungskommuniqués der Sozialversicherungsanstalt (SGK) wurde im Amtsblatt vom 23. Februar 2025 mit der Nummer 32822 veröffentlicht.
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Die neuen Regelungen der SGK wurden im Amtsblatt veröffentlicht. Gemäß dieser Neuregelung sind Erstuntersuchungen nun kostenlos, während die Zuzahlung für Patienten mit Überweisung auf 50 Prozent gesenkt wurde.
Nach der neuen Regelung wird für ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen in der medizinischen Grundversorgung keine Zuzahlung mehr erhoben. Bei anderen Gesundheitsdienstleistern wurden die Zuzahlungen neu festgelegt.
ZUZAHLUNGEN EBENFALLS NEU GEREGELT
In öffentlichen Gesundheitseinrichtungen der zweiten Stufe, in Ausbildungs- und Forschungskrankenhäusern sowie in Krankenhäusern, die an zahnmedizinische Fakultäten angegliedert sind, wird eine Zuzahlung von 20 TL für Untersuchungen erhoben. Bei privaten Gesundheitsdienstleistern wurde diese Gebühr auf 50 TL festgelegt. Zudem wird bei Patienten, die von Hausärzten überwiesen wurden, ein Rabatt von 50 % auf die Untersuchungsgebühren gewährt.
Diese Änderungen treten rückwirkend zum 15. Januar 2025 in Kraft. Der Präsident der SGK ist für die Umsetzung dieses Kommuniqués verantwortlich.