Neuregelung der 'manuellen Durchsuchung' an Flughäfen: Passagiere, die nicht zustimmen, dürfen nicht an Bord
Laut einem neuen Gesetzesentwurf, den die AKP beim türkischen Parlament eingereicht hat, wird an Flughäfen eine 'Pflicht zur manuellen Durchsuchung' eingeführt. Passagiere, die eine manuelle Durchsuchung verweigern, werden nicht an Bord gelassen. Der AKP-Fraktionsvorsitzende Abdullah Güler erklärte, dass bei unklaren Ergebnissen der technischen Kontrollen sowohl der Passagier selbst als auch dessen Gepäck manuell durchsucht werden.
12punto
Die AKP hat dem türkischen Parlament einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Regelungen im Verkehrssektor vorsieht. Demnach sollen Passagiere, die sich einer manuellen Durchsuchung verweigern, nicht an Bord gelassen werden; zudem sind Geldstrafen für Personen vorgesehen, die an Bord für Unruhe sorgen.
Der AKP-Fraktionsvorsitzende Abdullah Güler erklärte, man verfolge mit dem Entwurf das Ziel, die Lebensqualität der Gesellschaft zu erhöhen und zur Entwicklung des Landes beizutragen, indem man einen ausgewogenen, zugänglichen, wirtschaftlichen und sicheren Dienst in den Bereichen Verkehr, Schifffahrt, Kommunikation, Raumfahrt und Informationstechnologie gewährleiste.
Wie Ekonomim berichtet, erläuterte Güler im Zusammenhang mit den Sicherheitsbestimmungen an Flughäfen, dass alle Passagiere beim Betreten von Flughäfen und Luftfahrzeugen – beschränkt auf die Wahrung der Luftsicherheit – zusammen mit ihrem mitgeführten Gepäck mittels technischer Geräte und bei Bedarf auch manuell kontrolliert und durchsucht werden können.
Güler erklärte, dass ein Passagier, der im Falle nicht eindeutiger Ergebnisse der technischen Kontrollen eine manuelle Durchsuchung seiner Person oder seines Gepäcks ablehnt, nicht zum Flughafen oder in das Luftfahrzeug gelassen werde. In diesem Fall blieben die Bestimmungen internationaler Abkommen, denen die Türkei beigetreten ist, unberührt.
Die im Entwurf enthaltenen Regelungen lauten wie folgt:
- Am Flughafeneingang werden alle Passagiere mittels technischer Geräte durchsucht. Sollte die technische Kontrolle nicht ausreichen, erfolgt eine manuelle Durchsuchung. Passagiere, die eine manuelle Durchsuchung ihrer Person oder ihres Gepäcks ablehnen, werden nicht an Bord gelassen. Beschränkt auf die Luftsicherheit darf privates Sicherheitspersonal unter Aufsicht der allgemeinen Strafverfolgungsbehörden Gegenstände, Gepäck und Fracht durchsuchen.
OBERE STRAFGRENZE WIRD AUF BIS ZU 500 TAUSEND ANGEHOBEN
Die Strafen für Handlungen während des Fluges, die das menschliche Leben gefährden – abgesehen von gefährlichen und notwendigen Situationen –, werden verschärft. In diesem Rahmen wird die obere Strafgrenze für Handlungen wie unerlaubte Übertragungen an Bord, die Nutzung von Mobiltelefonen oder willkürliche Fallschirmsprünge auf bis zu 500.000 Lira angehoben.
Anbieter von Lotsen- und Schlepperdiensten dürfen in dem jeweiligen Bereich keine Dienste mehr erbringen, wenn sie die vom Ministerium festgelegten Bedingungen nicht erfüllen oder diese nicht innerhalb der gesetzten Frist nachkommen.
Gegen Zuwiderhandelnde wird vom Ministerium oder der Hafenbehörde eine Geldstrafe von bis zu 2 Millionen Lira verhängt.