Neuregelung für den Immobilienerwerb und die Vermietung an Ausländer in der TRNZ

In der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ) wurden die Bedingungen für den Immobilienerwerb und die langfristige Vermietung an Ausländer neu geregelt.

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Der „Gesetzentwurf zur Änderung des Erwerbs von unbeweglichem Vermögen und der langfristigen Vermietung (Ausländer)“, der neue Bedingungen und Beschränkungen für bestimmte Käufe einführt, wurde in der Versammlung der Republik der TRNZ mit Stimmenmehrheit angenommen.

Gemäß der Änderung können ausländische Staatsangehörige in der TRNZ eine Wohnung oder ein Wohnhaus erwerben. Staatsbürger von Ländern, die die TRNZ anerkennen, sowie Staatsbürger von Ländern, die TRNZ-Bürgern den Erwerb von drei Wohnungen oder Häusern auf ihrem eigenen Staatsgebiet gestatten, können in der TRNZ drei Wohnungen oder Häuser erwerben.

In der vorherigen Regelung konnten Ausländer in der TRNZ ebenfalls eine Wohnung oder ein Haus erwerben, jedoch wurde mit der neuen Regelung eine Flächenbeschränkung für den Kauf von Einfamilienhäusern eingeführt.

Während die Grundstücksfläche beim Kauf eines Einfamilienhauses zuvor bis zu 5 Dönüm betragen konnte, wurde diese Fläche mit der Änderung auf 2,5 Dönüm reduziert.

2-JAHRES-FRIST EINGEFÜHRT

Mit dem in der Versammlung der Republik der TRNZ verabschiedeten Gesetz wurden auch Änderungen beim Erwerb von Grundstücken durch Ausländer zu Investitionszwecken vorgenommen. Für Ausländer, die zuvor mit einer Investition von 3 Millionen Euro 60 Dönüm Land erwerben konnten, bleibt die Grundstücksgröße zwar gleich, der erforderliche Investitionsbetrag wurde jedoch auf 20 Millionen Euro angehoben.

Während die Art der zuvor geforderten Investition von 3 Millionen Euro nicht spezifiziert war, wurde für die neue 20-Millionen-Euro-Investition die Verpflichtung eingeführt, dass diese in den Bereichen Industrie, Bildung oder Gesundheit erfolgen muss. Zudem wurde festgelegt, dass denjenigen, bei denen festgestellt wird, dass sie diese Investitionen nicht innerhalb von 2 Jahren getätigt haben, die Grundstücke entzogen werden.

Die Bedingung, dass Ausländer über Unternehmen oder Treuhänder zuvor unbegrenzt Land erwerben konnten, wurde ebenfalls geändert. Künftig gilt ein Unternehmen oder ein Treuhänder bereits bei einer ausländischen Beteiligung von nur einem Prozent als ausländisch und kann unter Nutzung der Rechte natürlicher Personen lediglich 1 Wohnhaus oder mit einer Investition von 20 Millionen Euro 60 Dönüm Land erwerben.

Für nicht registrierte Immobilien von Ausländern wurde eine Registrierungspflicht eingeführt. Demnach sind Ausländer verpflichtet, überschüssige Grundstücke und Immobilien innerhalb von 2 Jahren zu verkaufen und ihre Verträge innerhalb von 6 Monaten dem Grundbuchamt zu melden.

Während dem Ministerrat das Recht eingeräumt wurde, die 2-Jahres-Frist für überschüssige Immobilien auf 3 Jahre zu verlängern, wird gegen Ausländer, die gegen das Gesetz verstoßen, eine Geldstrafe in Höhe des 500-fachen Mindestlohns verhängt.

Der Mindestlohn in der TRNZ beträgt im Jahr 2024 netto 29.640 TL.