Neuregelung zu Nationalparks im türkischen Parlament verabschiedet

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Nationalparkgesetzes, einiger anderer Gesetze sowie des Gesetzesdekrets Nr. 375 wurde in der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) angenommen und damit verabschiedet.

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Gemäß der Neuregelung wird die Generaldirektion für Naturschutz und Nationalparks in Zusammenarbeit mit den zuständigen Institutionen und Organisationen die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die lokale Bevölkerung, die innerhalb oder in der unmittelbaren Umgebung der Schutzgebiete lebt, als Gebietsführer auszubilden. Dies soll dazu dienen, die effektive Umsetzung von Besucher-Managementplänen zu gewährleisten, die im Einklang mit langfristigen Entwicklungsplänen stehen, um die Ressourcenwerte der Schutzgebiete zu bewahren und gleichzeitig zu nutzen. Zudem soll damit sichergestellt werden, dass Besucher der Schutzgebiete korrekt informiert werden und die Verluste der lokalen Bevölkerung, die durch das Management der Schutzgebiete negativ beeinflusst wird, minimiert werden.

Die Auswahl der Gebietsführer-Kandidaten für die Ausbildung, deren Schulung, die Beauftragung der erfolgreichen Absolventen sowie die Grundsätze und Verfahren für deren Arbeit sowie für die Arbeitsweise von Jagd- und Naturschutzbeamten, Feldwächtern und Forstschutzbeamten werden durch eine von der Generaldirektion zu erlassende Verordnung festgelegt.

Die Generaldirektion für Naturschutz und Nationalparks wird befugt sein, Unternehmen mit revolvierendem Kapital zu gründen.

In Nationalparks können Personen, die das natürliche und ökologische Gleichgewicht sowie den Wert natürlicher Ökosysteme stören, die Tierwelt zerstören, oder die durch jegliche Eingriffe, Verschmutzungen oder ähnliche Umweltprobleme dazu führen oder beitragen, dass die Eigenschaften dieser Gebiete verloren gehen oder verändert werden, mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu drei Jahren sowie einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Tagessätzen belegt werden.