Neuregelung zu 'strafmündigen Kindern' im Justizpaket: Strafen werden neu definiert
Der Entwurf für eine neue justizielle Regelung bezüglich straffällig gewordener Kinder steht kurz vor dem Abschluss. Geplant sind eine Neudefinition des Strafvollzugs nach Altersgruppen, eine Begrenzung automatischer Strafminderungen sowie härtere Sanktionen für Erwachsene, die Kinder zu Straftaten anstiften.
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Die AKP steht kurz vor dem Abschluss eines Gesetzesentwurfs, der sich mit straffällig gewordenen Kindern befasst. Wie Nefes berichtet, sieht die Arbeit eine Umstrukturierung des Strafvollzugs nach Altersgruppen vor. Dabei soll die Art und Weise der Tatbegehung, das Vorstrafenregister des Kindes sowie die Schwere des Vorsatzes bei der Strafzumessung stärker ins Gewicht fallen.
WIE FUNKTIONIERT DAS AKTUELLE SYSTEM?
Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Personen unter 18 Jahren ist in Artikel 31 des türkischen Strafgesetzbuches geregelt. Demnach sind Kinder unter 12 Jahren nicht strafmündig; für diese Altersgruppe werden ausschließlich kinderspezifische Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen angewandt.
Für Kinder im Alter von 12 bis 15 Jahren wird das Strafmaß um die Hälfte reduziert, während für die Altersgruppe der 15- bis 18-Jährigen eine Reduzierung um ein Drittel gilt. Bei lebenslanger Haft oder erschwerter lebenslanger Haft können für die Altersgruppe der 15- bis 18-Jährigen bis zu 24 Jahre und für die Altersgruppe der 12- bis 15-Jährigen bis zu 15 Jahre Haft verhängt werden.
DER BEGRIFF DES „KINDES“ WIRD NEU DISKUTIERT
Justizminister Akın Gürlek erinnerte in einer Fernsehsendung auf eine Frage zu kriminellen Organisationen der neuen Generation daran, dass im Rahmen des 11. Justizpakets bereits einige Regelungen umgesetzt wurden und die Arbeiten am 12. Justizpaket andauern. In diesem Zusammenhang äußerte sich Gürlek wie folgt:
„Leider nutzen kriminelle Organisationen diese Kinder aus, indem sie Gesetzeslücken ausnutzen. Diesbezüglich müssen gesetzliche Regelungen getroffen werden. Wir müssen den Begriff des ‚Kindes‘ neu bewerten.“
HÄRTERE STRAFEN FÜR ERWACHSENE, DIE KINDER AUSNUTZEN
Eine der zentralen Regelungen im Entwurf betrifft Erwachsene, die Kinder zu Straftaten anstiften oder sie innerhalb der Hierarchie krimineller Organisationen einsetzen. Demnach ist geplant, die Strafen für Personen, die ein Kind zur Begehung einer Straftat anleiten, um das Doppelte zu erhöhen.
MEHR ERMESSENSSPIELRAUM FÜR RICHTER
Die in der aktuellen Praxis für die Altersgruppe der 15- bis 18-Jährigen gewährte automatische Altersminderung wird ebenfalls neu bewertet. Insbesondere bei schweren Straftaten wie vorsätzlicher Tötung, sexuellem Missbrauch und Raub steht eine Einschränkung der Minderungsquoten zur Debatte. Sollte die Regelung in Kraft treten, könnten Richter anstelle der automatischen Strafminderung in jedem Einzelfall einen breiteren Ermessensspielraum nutzen, basierend auf der Wahrscheinlichkeit der Resozialisierung des Kindes und den konkreten Umständen des Falls.