Nichtanerkennung der Entscheidung zu Can Atalay sorgt für Aufsehen
Die Entscheidung der 3. Strafkammer des Kassationshofs, das zweite Urteil des Verfassungsgerichts zur Rechtsverletzung im Fall des inhaftierten TİP-Abgeordneten Can Atalay nicht anzuerkennen, sorgt weiterhin für heftige Debatten.
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Die Weigerung, das zweite Urteil des Verfassungsgerichts zur Verletzung der Grundrechte des inhaftierten TİP-Abgeordneten Can Atalay umzusetzen, stieß in verschiedenen Teilen der Gesellschaft auf Empörung. Neben Juristen und Politikern äußerten auch Journalisten und Künstler auf ihren Social-Media-Kanälen ihren Unmut über die Entscheidung. Hier sind einige dieser Reaktionen;