Obergrenze für Mietpreiserhöhungen steht fest
Nach den vom türkischen Statistikamt TÜİK veröffentlichten Daten wurde die Obergrenze für Mietanpassungen, die auf Basis der 12-Monats-Durchschnittsinflation berechnet wird, auf 32,43 Prozent festgelegt.
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Mit der Veröffentlichung der Inflationsdaten, die als Grundlage für Mietverträge in der Türkei dienen, wurde auch die Obergrenze für Mieterhöhungen im April festgelegt. Nach den jüngsten Daten des türkischen Statistikamtes (TÜİK) wurde die Obergrenze für Mietanpassungen, die auf Basis der 12-Monats-Durchschnittsinflation berechnet wird, auf 32,43 Prozent festgelegt.
Dieser Satz, der in den vergangenen Monaten regelmäßig berechnet wurde, lag im Vormonat noch bei 32,82 Prozent. Im April verzeichnete der betreffende Wert einen leichten Rückgang. Demnach können Eigentümer von Wohnungen und Gewerbeimmobilien, deren Mietverträge ab April verlängert werden, die Miete für den neuen Zeitraum um maximal 32,43 Prozent erhöhen.
Dieser Erhöhungssatz gilt sowohl für Wohnraum- als auch für Gewerbemietverträge. Die Begrenzung der Mietsteigerungen ist sowohl für Mieter als auch für Vermieter von entscheidender Bedeutung. Diese gesetzlich festgelegte Obergrenze darf bei Mietverträgen nicht überschritten werden.