Oberstaatsanwalt und Anwalt geraten aneinander! Polizei schaltet sich in Streit um „Diensttoilette“ ein

Am Justizgebäude von Kaş soll der Oberstaatsanwalt Gökhan Feyzoğlu den Anwalt Hakan Tüzen daran gehindert haben, die Toilette zu benutzen, mit der Begründung: „Das ist für das Personal“. Er soll Tüzen daraufhin von der Polizei entfernen lassen haben.

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Am Justizgebäude von Kaş kam es zwischen dem Oberstaatsanwalt Gökhan Feyzoğlu und dem Anwalt Hakan Tüzen zu einem Streit um eine „Toilette“.

Als Anwalt Tüzen auf die Toilette zuging, forderte ihn Feyzoğlu mit den Worten „Das ist die Personaltoilette“ auf, diese nicht zu benutzen. Dies führte zu einer Auseinandersetzung zwischen Tüzen und Feyzoğlu.

Der Personenschützer des Oberstaatsanwalts entfernte Tüzen daraufhin von der Toilette. Über den Vorfall wurde ein Protokoll angefertigt.

Der Vorfall ereignete sich heute gegen 16.50 Uhr im Justizgebäude von Kaş.

Hakan Tüzen, der als Anwalt im Bezirk Kaş in Antalya tätig ist, nahm den Schlüssel aus dem Anwaltszimmer und ging in Richtung der Toilette. Zur gleichen Zeit ging auch der Oberstaatsanwalt des Justizgebäudes von Kaş, Gökhan Feyzoğlu, in Richtung der Toilette.

Dem Bericht von Dinçer Gökçe von Halktv.com.tr zufolge wollte Anwalt Tüzen gerade mit dem Schlüssel in der Hand die Tür öffnen, als der Oberstaatsanwalt ihn aufforderte, die Toilette zu verlassen, mit den Worten: „Mein Herr, das ist die Personaltoilette. Unten gibt es eine Toilette.“

Tüzen erwiderte: „Ich bin auch Anwalt. Ich bin Anwalt in Kaş.“

Der Oberstaatsanwalt sagte: „Das ist die Personaltoilette. Sie können sie nicht benutzen“ und forderte ihn auf, hinauszugehen.

„ICH ERLAUBE DIR NICHT, DIESE TOILETTE ZU BENUTZEN“

Obwohl Hakan Tüzen erklärte, dass sie die Toilette benutzen würden, konnte die „Krise“ nicht gelöst werden. Auf die Aussage von Feyzoğlu: „Ich bin der Oberstaatsanwalt. Ich erlaube dir nicht, diese Toilette zu benutzen“, antwortete Tüzen: „Ich bin Anwalt und habe das Recht, diese Toilette zu benutzen.“

Anwalt Hakan Tüzen ließ den Vorfall in einem Protokoll festhalten, das von Zeugen unterzeichnet wurde. 

„ICH WERDE MICH MIT DIR BESCHÄFTIGEN“

Dem unterzeichneten Protokoll zufolge sagte der Oberstaatsanwalt, nachdem er den Namen des Anwalts aufgenommen hatte: „Ich als Oberstaatsanwalt werde mich mit dir beschäftigen. Du wirst schon sehen. Geh raus, du kannst das hier nicht benutzen.“ Tüzen antwortete darauf: „Tu, was du tun willst.“

MIT GEWALT VON DER TOILETTE ENTFERNT

In diesem Moment rief Oberstaatsanwalt Feyzoğlu den Justizpolizisten G.Ç. und seinen Personenschützer S. zu sich. Der Oberstaatsanwalt wies die Polizisten an, Anwalt Tüzen von der Toilette zu entfernen. Obwohl Tüzen erklärte, dass er dieser Anweisung nicht Folge leisten werde, setzten die Polizisten zum Zugriff an.

Während der Polizist G.Ç. an der Toilettentür wartete, kam der Personenschützer des Oberstaatsanwalts, S., auf Tüzen zu und entfernte ihn mit Gewalt von der Toilette.