Offizielle Bestätigung: Flucht des Sohnes des somalischen Präsidenten ist erwiesen

Mohammed Hassan Shekh Mohamud, der Sohn des somalischen Präsidenten, fuhr mit seinem Auto auf den Motorradkurier Yunus Emre Göçer auf. Die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft beantragte beim zuständigen Friedensgericht einen Haftbefehl, nachdem festgestellt wurde, dass der Verdächtige das Land verlassen hatte. Es wurde bestätigt, dass Mohamud bereits am 2. Dezember ausgereist ist.

12punto

Der Sohn des somalischen Präsidenten, Mohammed Hassan Shekh Mohamud, fuhr mit seinem Auto auf den Motorradkurier Yunus Emre Göçer auf. Die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft beantragte beim zuständigen Friedensgericht einen Haftbefehl, nachdem festgestellt wurde, dass der Verdächtige das Land verlassen hatte.

Nachdem 12punto den Bericht mit dem Titel "Sohn des somalischen Präsidenten Mohammed Hassan Shekh Mohamud ist ins Ausland geflohen" veröffentlicht hatte, wurde bestätigt, dass Mohamud am 2. Dezember ausgereist ist.

Nach Erlass des Haftbefehls suchten Polizeieinheiten die Adresse von Mohammed Hassan Shekh Mohamud in Ataşehir auf, konnten ihn dort jedoch nicht antreffen. Nach weiteren Ermittlungen wurde festgestellt, dass Mohammed Hassan Shekh Mohamud am 2. Dezember das Land verlassen hatte.

STELLUNGNAHME DER STAATSANWALTSCHAFT

Die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zu diesem Thema lautet wie folgt:

"Am 30.11.2023 kam es auf der Kennedy Caddesi in Richtung Aksaray zu einem Zusammenstoß zwischen dem Motorrad mit dem Kennzeichen 16 AFL 804, geführt von Yunus Emre Göçer, und dem Fahrzeug mit dem Kennzeichen 06 CD 4581, das der somalischen Botschaft zugeordnet ist und unter Schutz steht, geführt von dem Verdächtigen Mohamed Hassan Seıkh Mohamud. Yunus Emre Göçer wurde daraufhin verletzt ins Krankenhaus eingeliefert, woraufhin gegen den Verdächtigen ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet wurde. Im unmittelbar nach dem Vorfall erstellten Unfallprotokoll wurde der Motorradfahrer aufgrund eines Verstoßes gegen die Spurwechselregel gemäß Artikel 56/1-A des Straßenverkehrsgesetzes als schuldhaft eingestuft, während dem Autofahrer kein Verschulden zugeschrieben wurde. Infolgedessen wurde der Autofahrer am 30.11.2023 als Verdächtiger vernommen und aufgrund der Einstufung der Tat als fahrlässige Körperverletzung sowie der gemeldeten Verschuldenslage zunächst auf freien Fuß gesetzt. Im weiteren Verlauf der Ermittlungen verstarb Yunus Emre Göçer am 06.12.2023 im Istanbuler Ausbildungs- und Forschungskrankenhaus, in das er verletzt eingeliefert worden war. Mit dem Tod von Yunus Emre Göçer änderte sich der Tatbestand in fahrlässige Tötung gemäß Artikel 85 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK). Am 06.12.2023 wurde die Leichenschau bei Yunus Emre Göçer durchgeführt. Anschließend wurde die Akte am 07.12.2023 zur Verschuldensfeststellung an einen Verkehrsgutachter übergeben. In dem am selben Tag erstellten Bericht wurde festgestellt, dass der Autofahrer die Hauptschuld trägt und den Motorradfahrer kein Verschulden trifft, woraufhin die Strafverfolgungsbehörden angewiesen wurden, den Verdächtigen vorzuführen. Bei den Ermittlungen wurde festgestellt, dass der Verdächtige die Türkei am 02.12.2023 verlassen hatte, weshalb am 08.12.2023 ein Haftbefehl gegen ihn erlassen wurde. Zudem wurde die Akte zur Klärung der Widersprüche zwischen dem Unfallprotokoll und dem Gutachten des Verkehrssachverständigen an die verkehrsmedizinische Fachabteilung der Rechtsmedizin weitergeleitet. Die Öffentlichkeit wird darüber informiert, dass die Ermittlungen mit Sorgfalt geführt werden."