Offizieller Gebührentarif für amtliche Bekanntmachungen festgelegt

Der für das neue Jahr geltende Gebührentarif für amtliche Bekanntmachungen wurde festgelegt. Laut dem im Amtsblatt veröffentlichten Tarif werden die Veröffentlichungsgebühren je nach Kategorie zwischen 140 und 170 Lira liegen.

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Der Präsidialbeschluss bezüglich des Gebührentarifs für amtliche Bekanntmachungen wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Dem Beschluss zufolge wird die Veröffentlichungsgebühr für amtliche Bekanntmachungen in Zeitungen auf Basis der Spalten-Zentimeter-Einheit berechnet, die durch eine Messung der Spaltenhöhe ermittelt wird, welche die Grundlage für das Seitenlayout der Zeitungen bildet.

Die Veröffentlichungsgebühr für amtliche Bekanntmachungen auf Internet-Nachrichtenseiten wird hingegen auf Basis eines Feldes von einem Kasten berechnet, der 3,4 Zentimeter breit und einen Zentimeter hoch ist.

Für den Satz der Anzeigentexte ist die Schriftart "Arial" zu verwenden. Die Schriftgröße der zu veröffentlichenden Anzeigentexte muss 10 Punkt betragen, auf einem 5-Zentimeter-Abschnitt müssen mindestens 12 Zeilen Text enthalten sein, die Breite einer einzelnen Spalte sowie eines Kastens muss 3,4 Zentimeter betragen und die Überschriften der Anzeigen müssen 16 Punkt groß sein. Zwischen der Anzeigenüberschrift und dem Anzeigentext müssen 3 Millimeter Abstand liegen, die Rahmenstärke der Anzeige muss 0,5 Millimeter betragen, der Abstand zwischen Anzeigentext und Rahmen muss 3 Millimeter betragen und zwischen den Wörtern muss jeweils ein Leerzeichen stehen.

VERÖFFENTLICHUNGSGEBÜHR

Die Veröffentlichungsgebühr für einen Zentimeter einer amtlichen Bekanntmachung in einer einzelnen Spalte oder einem Kasten beträgt 140 Lira für Zeitungen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkaufsauflage von unter 50.000 sowie für Internet-Nachrichtenseiten der Kategorien 1, 2, 3, 4 und 5 gemäß der Verordnung über amtliche Bekanntmachungen und Werbung. Für Zeitungen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkaufsauflage von über 50.000 sowie für Internet-Nachrichtenseiten in der allgemeinen Kategorie derselben Verordnung beträgt die Gebühr 170 Lira.

Die in dem genannten Tarif aufgeführten Gebühren, die am 1. Januar 2024 in Kraft treten, verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

Andererseits wurde der Präsidialbeschluss Nr. 6805 vom 15. Februar 2023 aufgehoben.