ÖSYM gibt Eilmeldung bekannt: YKS-Präferenzfrist verlängert
Das ÖSYM hat bekannt gegeben, dass die Frist für die YKS-Präferenzen bis zum 4. August, 23.59 Uhr, verlängert wurde.
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Die Behörde für Messung, Auswahl und Platzierung (ÖSYM) hat eine Änderung bei den Präferenzverfahren für die Hochschulprüfung (YKS) 2024 bekannt gegeben.
In der Erklärung des ÖSYM heißt es:
"Gemäß der Entscheidung des Hochschulrats, dass Kandidaten, deren Wohnsitz zum 6. Februar 2023 zwar außerhalb der vom Erdbeben betroffenen Provinzen lag, die jedoch an Sekundarschulen in diesen Provinzen lernten, ebenfalls von der Quote für Erdbebenopfer profitieren können, wurde der Status der betroffenen Kandidaten bezüglich der Inanspruchnahme dieser Quote aktualisiert und die Frist für die YKS-Präferenzverfahren 2024 bis zum 4. August 2024, 23.59 Uhr, verlängert."