Özgür Çelik vor Gericht

Insgesamt 26 Personen, darunter der CHP-Provinzvorsitzende von Istanbul, Özgür Çelik, und der Vorsitzende der Jugendorganisation, Erdem Kara, sind vor dem Justizpalast Çağlayan erschienen. Auch CHP-Chef Özgür Özel verfolgte die Verhandlung.

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Der CHP-Provinzvorsitzende von Istanbul, Özgür Çelik, und der Vorsitzende der CHP-Jugendorganisation, Erdem Kara, werden heute in dem Verfahren vor dem 18. Strafgericht erster Instanz von Istanbul ihre Verteidigung vorbringen. Die Verhandlung begann um 10.00 Uhr und wurde aufgrund der hohen Teilnehmerzahl in den Saal des 27. Schwurgerichts verlegt.

CHP-CHEF BEI DER VERHANDLUNG

Wie die Zeitung Cumhuriyet berichtet, ist der CHP-Vorsitzende Özgür Özel im Justizpalast eingetroffen, um die Verhandlung zu verfolgen. Begleitet wurde Özel unter anderem vom CHP-Abgeordneten für Diyarbakır, Sezgin Tanrıkulu, und dem stellvertretenden Bürgermeister der Stadtverwaltung Istanbul (İBB), Nuri Aslan. Vor Beginn der Verhandlung traf sich die Delegation im Raum der Anwaltskammer Istanbul.

AUFRUF ZUR UNTERSTÜTZUNG DURCH DIE PARTEI

Die CHP-Provinzorganisation Istanbul hatte ihre Vorstandsmitglieder und Mitglieder der Jugendorganisation dazu aufgerufen, an der Verhandlung teilzunehmen. In einer Erklärung der Partei hieß es: „Wir sind für unseren Provinzvorsitzenden Özgür Çelik und unsere anderen Führungskräfte in Çağlayan.“

WAS WAR PASSIERT?

Am 31. Januar kam es zu Spannungen, als der CHP-Präsidentschaftskandidat Ekrem İmamoğlu, der in Silivri inhaftiert ist, zum Justizpalast Istanbul kam, um eine Aussage zu machen. Der CHP-Bus wurde daran gehindert, sich dem Justizgebäude zu nähern, woraufhin die Polizei Tränengas gegen die Menschenmenge einsetzte. Nach diesen Vorfällen hatten Özgür Çelik und einige andere Personen bereits Aussagen gemacht.

Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul erhob in der zu dem Vorfall erstellten Anklageschrift gegen 26 Personen, darunter Özgür Çelik, Vorwürfe wegen „Widerstands gegen die Vollstreckung einer Amtshandlung“, „Teilnahme an rechtswidrigen Versammlungen und Märschen“, „vorsätzlicher Körperverletzung“ und „Sachbeschädigung an öffentlichem Eigentum“. Für die Angeklagten werden Freiheitsstrafen zwischen 3 Jahren und 11 Monaten sowie 17 Jahren gefordert.