Parlament trat außerordentlich zusammen, Can-Atalay-Entscheidung wurde nicht verlesen: Abgeordnete griffen einander an

Das Verfassungsgericht (AYM) hatte in seiner veröffentlichten begründeten Entscheidung erklärt, dass die Aberkennung des Abgeordnetenstatus von Can Atalay „nichtig“ sei. In der heute außerordentlich einberufenen Generalversammlung wurde diese Entscheidung nicht verlesen. Parlamentspräsident Numan Kurtulmuş schloss die Sitzung mit dem Hinweis, dass man am Dienstag, den 1. Oktober, um 15.00 Uhr wieder zusammenkommen werde.

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Die Oppositionsparteien, bestehend aus CHP, DEM-Partei, Saadet-Partei, TİP, DEVA, Demokratischer Partei und Emek-Partei, hatten am 9. August beim Parlamentspräsidium beantragt, dass das Parlament zur Beratung der Entscheidung des Verfassungsgerichts (AYM) im Fall Can Atalay zusammentritt. Auf Einberufung durch Parlamentspräsident Numan Kurtulmuş trat die Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) heute außerordentlich zusammen.

In der außerordentlich einberufenen Sitzung wurden die Vorberatungen zum Antrag der CHP abgeschlossen, eine „allgemeine Aussprache über die Entscheidung des Verfassungsgerichts bezüglich der Aberkennung des Abgeordnetenstatus von Can Atalay“ zu führen.

ALLGEMEINE AUSSIPRACHE UND ANTRÄGE AUF 'FORTSETZUNG DER PARLAMENTSARBEIT' WURDEN ABGELEHNT

Nach den Reden der politischen Parteigruppen und der Erstunterzeichner des Antrags wurde die Frage, ob eine allgemeine Aussprache eröffnet werden soll, der Generalversammlung zur Abstimmung vorgelegt. Das Ergebnis der elektronischen Abstimmung ergab, dass der Antrag abgelehnt wurde.

Nach Abschluss der Tagesordnung der außerordentlichen Sitzung wurde der Antrag der CHP, die Arbeit der TBMM fortzusetzen, zur Abstimmung gestellt. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt.

Nach der Ablehnung der Anträge schloss Parlamentspräsident Numan Kurtulmuş die Sitzung mit dem Hinweis, dass man am Dienstag, den 1. Oktober, um 15.00 Uhr wieder zusammenkommen werde.

CAN-ATALAY-ENTSCHEIDUNG WURDE NICHT VERLESEN

Die begründete Entscheidung des AYM, dass die Aberkennung des Abgeordnetenstatus von Can Atalay „nichtig“ sei, wurde in der TBMM nicht verlesen.