Parlamentarischer Untersuchungsausschuss zu Frostschäden in der Landwirtschaft wird eingerichtet

Die Entscheidung zur Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, um die Auswirkungen von Frostereignissen in der Landwirtschaft zu untersuchen und notwendige Maßnahmen festzulegen, wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Der Ausschuss wird seine Arbeit für einen Zeitraum von drei Monaten aufnehmen.

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Die Entscheidung zur Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, um die in der Türkei aufgetretenen Frostereignisse in der Landwirtschaft in allen Aspekten zu untersuchen, wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Die Arbeitsdauer des Ausschusses wird 3 Monate betragen.

Demnach wurde in der 76. Sitzung der Generalversammlung vom 15.04.2025 beschlossen, gemäß Artikel 98 der Verfassung sowie den Artikeln 104 und 105 der Geschäftsordnung eine parlamentarische Untersuchung einzuleiten. Ziel ist es, die Folgen des Frostereignisses, das sich im April 2025 in unserem Land ereignet hat, zu erforschen, die Schäden bei Erzeugern und landwirtschaftlichen Produkten zu ermitteln und Maßnahmen festzulegen, um die Auswirkungen ähnlicher Ereignisse in der Zukunft zu minimieren. Der Ausschuss, der diese Untersuchung durchführen wird, soll aus 22 Mitgliedern bestehen. Die Arbeitsdauer des Ausschusses beträgt 3 Monate, beginnend mit dem Datum der Wahl von Vorsitzendem, stellvertretendem Vorsitzendem, Sprecher und Schriftführer, wobei der Ausschuss bei Bedarf auch außerhalb von Ankara tagen kann.