Erklärung von Parlamentspräsident Kurtulmuş zu Can Atalay: „Das Parlament wird das Notwendige tun“

Das Verfassungsgericht hatte im Fall des inhaftierten TİP-Abgeordneten für Hatay, Can Atalay, eine Verletzung des Rechts auf Wählbarkeit sowie des Rechts auf persönliche Freiheit und Sicherheit festgestellt. Parlamentspräsident Numan Kurtulmuş äußerte sich nun zu Can Atalay.

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Das Verfassungsgericht hatte vor Kurzem im Fall von Can Atalay, der bei den Parlamentswahlen zum Abgeordneten für Hatay gewählt wurde, eine Verletzung des Rechts auf Wählbarkeit sowie des Rechts auf persönliche Freiheit und Sicherheit festgestellt.

Parlamentspräsident Numan Kurtulmuş äußerte sich nun zu Can Atalay.

„DAS PARLAMENT WIRD DAS NOTWENDIGE TUN“

In seiner Erklärung zu Can Atalay sagte Parlamentspräsident Numan Kurtulmuş: „Die Haltung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) ist klar. Es ist aktenkundig, dass Can Atalay auf der Abgeordnetenliste steht.

Er nimmt seine persönlichen Rechte wahr. Mit Zustimmung und im Konsens aller Parteien wurde er im Rahmen der den Unabhängigen zustehenden Rechte als Mitglied des Menschenrechtsausschusses gewählt.

Die Entscheidung des Kassationshofs zu Can Atalay ist im Parlament eingegangen, aber ich habe sie nicht an die Vollversammlung weitergeleitet. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts liegt vor, das Parlament wird das Notwendige tun.“

AKTE WIRD NEU BEWERTET

Die Akte wird erneut vom 13. Schwurgericht in Istanbul geprüft werden.