Parteitagskrise in der CHP hält an: Neuer Vorstoß von Lütfü Savaş und Delegierten

Der ehemalige Bürgermeister der Stadtverwaltung Hatay, Lütfü Savaş, und ehemalige CHP-Parteitagsdelegierte haben gegen die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts zum CHP-Parteitag Berufung eingelegt. In dem Antrag wurde gefordert, den Parteitag für „nichtig“ zu erklären.

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Der ehemalige Bürgermeister der Stadtverwaltung Hatay, Lütfü Savaş, und ehemalige Parteitagsdelegierte der CHP haben im Rahmen der Klage auf Annullierung des 38. Ordentlichen Parteitags der CHP das Berufungsverfahren eingeleitet.

Das 42. Zivilgericht erster Instanz in Ankara hat die Begründung für sein Urteil veröffentlicht, in dem es die Klage auf Annullierung des 38. Ordentlichen Parteitags der CHP, der am 4. und 5. November 2023 stattfand, mit der Begründung „Gegenstandslosigkeit“ als „nicht entscheidungsreif“ abgewiesen hatte.

In der Urteilsbegründung des Gerichts wurde daran erinnert, dass gemäß dem Gesetz über politische Parteien unter Aufsicht des Hohen Wahlrats am 24. September der außerordentliche Provinzkongress der CHP in Istanbul und am 21. September der 22. außerordentliche Parteitag der CHP durch die Wahlbehörden der Bezirke Çankaya und Sarıyer durchgeführt wurden.

BETONUNG DES RECHTLICHEN INTERESSES

In der Begründung wurde darauf hingewiesen, dass bei diesen neuen Kongressen die Provinzvorsitzenden, der Parteivorsitzende sowie die Mitglieder des Parteirats und des Hohen Disziplinarausschusses neu gewählt und die Ergebnisse bestätigt wurden. Aus diesem Grund sei die Voraussetzung des „rechtlichen Interesses“ in Bezug auf die angefochtenen früheren Parteitage und Kongresse entfallen.

DETAIL ZUM PARTEIAUSSCHLUSS

In der Entscheidung wurde zudem festgehalten, dass einige der Kläger nicht klagebefugt seien und dass Lütfü Savaş sowie Yılmaz Özkanat zu unterschiedlichen Zeitpunkten aus der Partei ausgeschlossen wurden.

BERUFUNGSANTRAG

Wie aus einem Bericht von Sözcü hervorgeht, haben die Kläger nach Veröffentlichung der Urteilsbegründung das Verfahren in die nächste Instanz getragen und das Urteil vor das Berufungsgericht gebracht.

Der Anwalt der Kläger reichte den zur Weiterleitung an das Berufungsgericht vorbereiteten Schriftsatz beim 42. Zivilgericht erster Instanz ein.

In dem Schriftsatz wurde die Wiedereinsetzung von Kılıçdaroğlu in sein Amt gefordert, während gleichzeitig mit der Behauptung, der Parteitag sei „von Anfang an nichtig“, verlangt wurde, diesen als von dem Zeitpunkt an, an dem er stattfand, als nicht existent zu betrachten.