Politische Parteien reichen Kandidatenlisten ein: Frist endet am 20. Februar

Die Oberste Wahlbehörde (YSK) hat den 20. Februar als Stichtag für die Einreichung der Kandidatenlisten der politischen Parteien festgelegt.

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Der Wahlkalender der Obersten Wahlbehörde (YSK) für die am 31. März stattfindenden allgemeinen Kommunalwahlen läuft.

Die Orte und Wahlurnen für die allgemeinen Kommunalwahlen am 31. März werden zwischen dem 7. und 11. Februar festgelegt.

Die politischen Parteien müssen ihre Kandidatenlisten für die Wahlen der Bürgermeister, Gemeinderatsmitglieder und Mitglieder der Provinzparlamente spätestens bis Dienstag, den 20. Februar, 17.00 Uhr einreichen; unabhängige Kandidaten können ihre Bewerbungen ebenfalls bis zum selben Tag um 17.00 Uhr einreichen.

Mängel in den Kandidatenlisten müssen bis zum 22. Februar behoben werden, die endgültigen Kandidatenlisten werden am 3. März bekannt gegeben.

WAHLORTE UND WAHLURNEN WERDEN FESTGELEGT

Dem Kalender zufolge werden die Aushanglisten für Inhaftierte und Verurteilte wegen fahrlässiger Straftaten mit der zweiten Liste abgeglichen, die bei den Generalstaatsanwaltschaften angefordert wurde. Die Änderungen werden in das computergestützte zentrale Wählerverzeichnissystem eingepflegt und am 3. Februar ausgehängt.

Die Wählerverzeichnisse werden am 7. Februar endgültig. Die Orte und Wahlurnen, an denen die Wähler ihre Stimme abgeben werden, werden zwischen dem 7. und 11. Februar festgelegt.

Die Wahlkreiskommissionen beginnen am 12. Februar mit der Einrichtung mobiler Wahlurnen, der Erfassung von Wählern, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung bettlägerig sind, für diese mobilen Urnen sowie der Festlegung der zugehörigen Wahlvorstände.

Die Listen müssen bis zum 20. Februar, 17.00 Uhr, eingereicht werden.

ENDGÜLTIGE KANDIDATENLISTEN WERDEN BEKANNT GEGEBEN

Die Kreisverbände der politischen Parteien übermitteln ihre Kandidatenlisten für die Wahlen der Bürgermeister, Gemeinderatsmitglieder und Mitglieder der Provinzparlamente an die Kreiswahlkommissionen; in den Metropolregionen übermitteln die Parteivorsitzenden der Provinzen die Kandidatenlisten für die Oberbürgermeisterwahlen bis Dienstag, den 20. Februar, 17.00 Uhr an die Provinzwahlkommissionen.

Unabhängige Kandidaten können ihre Bewerbungen ebenfalls spätestens bis Dienstag, den 20. Februar, 17.00 Uhr einreichen.

Die politischen Parteien können Mängel in den Kandidatenlisten bis zum 22. Februar beheben. Die vorläufigen Kandidatenlisten, einschließlich der unabhängigen Kandidaten, werden am 23. Februar bekannt gegeben; am selben Tag beginnt die Frist für Einsprüche gegen die Listen. Die endgültigen Kandidatenlisten werden am 3. März bekannt gegeben.

Der Druck der einheitlichen Stimmzettel und deren Verteilung an die Kreiswahlkommissionen beginnt am 3. März.

Die Wahlwerbungsfreiheit beginnt am 21. März.

Die Wahlwerbungsfreiheit und bestimmte Wahlverbote treten am Morgen des Donnerstags, den 21. März 2024, in Kraft.

Die Verteilung der Wahlbenachrichtigungen an die Wähler wird am 24. März abgeschlossen sein. Am 28. März werden die Listen der Inhaftierten und der wegen fahrlässiger Straftaten Verurteilten endgültig festgelegt.

KANDIDATEN VON 35 PARTEIEN TRETEN AN

Die Wahlwerbungsfreiheit endet am Samstag, den 30. März, um 18.00 Uhr. Die Wähler gehen am 31. März an die Urnen.

In den östlichen Provinzen beginnt die Stimmabgabe um 07.00 Uhr und endet um 16.00 Uhr. In den westlichen Provinzen beginnt die Stimmabgabe um 08.00 Uhr und endet um 17.00 Uhr.

Kandidaten von 35 Parteien treten an.

Im Rahmen des Wahlkalenders der YSK wurden am 27. Januar per Losverfahren die Plätze der 35 an der Wahl teilnehmenden politischen Parteien auf dem einheitlichen Stimmzettel festgelegt.

REIHENFOLGE DER PARTEIEN AUF DEM STIMMZETTEL

1 AK Parti, 2 İYİ Parti, 3 Sol Parti, 4 Büyük Birlik Partisi, 5 Memleket Partisi, 6 Anavatan Partisi, 7 Demokratik Sol Parti, 8 Yeniden Refah Partisi, 9 Halkların Eşitlik ve Demokrasi Partisi (DEM Parti), 10 Türkiye Komünist Partisi, 11 Anadolu Birliği Partisi, 12 Zafer Partisi, 13 Halkın Kurtuluş Partisi, 14 Türkiye Komünist Hareketi, 15 Bağımsız Türkiye Partisi, 16 Gelecek Partisi, 17 Yeni Türkiye Partisi, 18 CHP, 19 Emek Partisi, 20 HÜDAPAR, 21 Hak ve Özgürlükler Partisi, 22 Ocak Partisi, 23 Adalet Birlik Partisi, 24 Demokrat Parti, 25 Güç Birliği Partisi, 26 Millet Partisi, 27 Milli Yol Partisi, 28 Adalet Partisi, 29 Genç Parti, 30 Aydınlık Demokrasi Partisi, 31 MHP, 32 Türkiye İşçi Partisi, 33 Demokrasi ve Atılım Partisi, 34 Saadet Partisi und 35 Vatan Partisi.

WAHLZEIT UM EINE STUNDE VORVERLEGT

Aufgrund der Tatsache, dass die Wahl im März stattfindet, hat die YSK unter Berücksichtigung der saisonalen Bedingungen und der Sonnenuntergangszeiten die Wahlzeit in 32 östlichen Provinzen um eine Stunde vorverlegt. Aus diesem Grund gelten in den Provinzen Adıyaman, Ağrı, Artvin, Bingöl, Bitlis, Diyarbakır, Elazığ, Erzincan, Erzurum, Gaziantep, Giresun, Gümüşhane, Hakkari, Kars, Malatya, Kahramanmaraş, Mardin, Muş, Ordu, Rize, Siirt, Sivas, Trabzon, Tunceli, Şanlıurfa, Van, Bayburt, Batman, Şırnak, Ardahan, Iğdır, Kilis sowie in den dortigen Justizvollzugsanstalten die Wahlzeiten von 07.00 bis 16.00 Uhr.

In den anderen Provinzen außerhalb dieser Regionen gelten die Wahlzeiten von 08.00 bis 17.00 Uhr.