Präsidialdekret bringt die Finanzstruktur der Kommunen in Bedrängnis
Das im Amtsblatt vom 27. November 2024 veröffentlichte Präsidialdekret führt neue Regelungen ein, die die Finanzstruktur der Kommunen belasten werden. Gemäß der neuen Verordnung werden nun auch die Schulden von kommunalen Unternehmen in die Abzüge vom allgemeinen Haushalt einbezogen. Dies wurde insbesondere von der Oppositionspartei CHP als „rechtswidrig“ und „gesetzlos“ kritisiert. Die Sorge, dass kommunale Dienstleistungen beeinträchtigt werden könnten, sorgt weiterhin für Diskussionen.
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Das im Amtsblatt vom 27. November 2024 veröffentlichte Präsidialdekret hat unter den lokalen Verwaltungen für Diskussionen gesorgt. Der Beschluss sieht Änderungen in den Grundsätzen für Abzüge von den Steuereinnahmen des allgemeinen Haushalts vor, die als Ausgleich für die Schulden von Großstadtverwaltungen, Provinzverwaltungen, Kommunen und deren nachgeordneten Einrichtungen dienen. Nach der neuen Regelung werden nun auch die Schulden von Unternehmen, die sich direkt oder indirekt im Besitz der Kommunen befinden, in diese Abzüge einbezogen.
SCHARFE KRITIK DER CHP: „WIEDER EIN RECHTSWIDRIGER SCHRITT!“
Der stellvertretende Vorsitzende der CHP für lokale Verwaltungen, Gökan Zeybek, reagierte scharf auf diesen Beschluss. Zeybek argumentierte, dass die getroffene Regelung rechtswidrig sei und darauf abziele, die Kommunen in eine finanzielle Sackgasse zu treiben, und gab folgende Erklärung ab:
„Das Ziel ist nicht, den Kommunen die Hände zu binden, sondern die Dienstleistungen für die Bevölkerung zu unterbrechen. Die Kommunen der Republikanischen Volkspartei (CHP) haben bisher jede Schwierigkeit überwunden und werden dies auch weiterhin tun.“
CUMHURBAŞKANLIĞI KARARIYLA BELEDİYELERE BİR DARBE DAHA İNDİRİLİYOR.
— Gökan Zeybek (@gokanzeybekCHP) November 27, 2024
Resmi Gazetede yayımlanan Cumhurbaşkanı Kararı ile Büyükşehir Belediyeleri, İl Özel İdareleri, Belediyeler ve bunların bağlı kuruluşlarının borçlarına karşılık Genel Bütçe Vergi Gelirleri tahsilat toplamı… pic.twitter.com/jDzHc6JqG6
KOMMUNALE UNTERNEHMEN HABEN DEN STATUS EINER AKTIENGESELLSCHAFT
Zeybek wies darauf hin, dass ein Großteil der kommunalen Unternehmen den Status einer Aktiengesellschaft habe und diese Unternehmen gemäß dem türkischen Handelsgesetzbuch Nr. 6102 als juristische Personen ausschließlich mit ihrem eigenen Vermögen haften. Er bezeichnete die Begründung, Unternehmensschulden vom kommunalen Haushalt abzuziehen, als „rechtswidrig“ und „gesetzlos“.
Unter Bezugnahme auf die gesetzliche Definition von Aktiengesellschaften erklärte Zeybek, dass diese Haftung gesetzlich geregelt sei und nicht durch ein Präsidialdekret geändert werden könne. Er betonte zudem, dass dieser Umstand gegen die Normenhierarchie verstoße.
DIENSTLEISTUNGEN FÜR DIE BEVÖLKERUNG IN GEFAHR
Die neue Regelung könnte dazu führen, dass Kommunen aufgrund der Abzüge von den allgemeinen Haushaltseinnahmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Dies schürt die Sorge, dass die von den Kommunen für die Bevölkerung erbrachten Dienstleistungen beeinträchtigt werden könnten. Zudem steht die Befürchtung im Raum, dass grundlegende Dienste wie die Gehaltszahlungen an das Personal und die Begleichung von Sozialversicherungsbeiträgen (SGK) ins Stocken geraten könnten.
DISKUSSIONEN DAUERN AN
Während die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen der Regelung diskutiert werden, kommen Fragen auf, ob der Beschluss ein Instrument politischen Drucks darstellt. Es bleibt abzuwarten, welche langfristigen Auswirkungen dieser im Amtsblatt veröffentlichte Beschluss auf die Kommunen haben wird.
Juristen und Politiker fordern, Schritte zur Aufhebung und zum Stopp der Vollstreckung des Beschlusses einzuleiten. Unterdessen betonen die von der Opposition geführten Kommunen, dass sie trotz dieser Schwierigkeiten weiterhin Dienstleistungen erbringen werden.