Präsidialerlass zum ‚V. Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen‘ im Amtsblatt: Nulltoleranz gegenüber Gewalt

Der Präsidialerlass zum ‚V. Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen‘, der für den Zeitraum 2026-2030 gilt, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

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Der ‚V. Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen‘ wurde mit der Unterschrift von Präsident Recep Tayyip Erdoğan für den Zeitraum 2026-2030 im Amtsblatt veröffentlicht. 

In dem Erlass wird dargelegt, dass die Prävention von Gewalt gegen Frauen einen multilateralen, interdisziplinären und ganzheitlichen Ansatz erfordert, der den gemeinsamen Willen und die Verantwortung aller gesellschaftlichen Schichten voraussetzt. Es wurde betont, dass die Sicherstellung der Zusammenarbeit und Koordination zwischen öffentlichen Institutionen und Organisationen, Universitäten, Kommunalverwaltungen, Nichtregierungsorganisationen und dem Privatsektor bei den in diesem Prozess durchzuführenden Arbeiten von großer Bedeutung ist. Seit 2007 wurden in der Türkei bereits vier nationale Aktionspläne umgesetzt, die die politischen Prioritäten und die Verantwortlichkeiten der beteiligten Parteien bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen festlegten.

Der V. Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, der auf den bisherigen Erfahrungen aus den mit entschlossener und umfassender Zusammenarbeit durchgeführten Arbeiten aufbaut, aktuelle Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt und die Vision für 2026-2030 darlegt, wurde unter der Koordination des Ministeriums für Familie und Sozialdienste (Ministerium) erstellt. Der Aktionsplan wird auf der offiziellen Website des Ministeriums (www.aile.gov.tr) veröffentlicht.

Der Aktionsplan, der das Ziel verfolgt, ‚mit dem Prinzip der Nulltoleranz gegenüber Gewalt jede Form von Gewalt gegen Frauen zu verhindern‘, wird den betreffenden öffentlichen Institutionen und Organisationen, Universitäten, Kommunalverwaltungen, Nichtregierungsorganisationen und dem Privatsektor im Rahmen einer intersektionalen und ganzheitlichen Strategie verschiedene Aufgaben und Verantwortlichkeiten zuweisen. Damit der Aktionsplan seine Ziele und strategischen Vorgaben erreichen kann, wird erwartet, dass die genannten Institutionen und Organisationen die im Aktionsplan enthaltenen Strategien und Aktivitäten in ihre eigenen Pläne, Programme und Budgets integrieren und umsetzen. Die interinstitutionelle Koordination bei der Umsetzung des Aktionsplans wird durch die Generaldirektion für den Status der Frau des Ministeriums für Familie und Sozialdienste sichergestellt.

Die Überwachungs- und Bewertungsprozesse des Aktionsplans werden über das vom Ministerium eingerichtete Überwachungssystem durchgeführt. Im Rahmen der Überwachung und Bewertung werden die Institutionen und Organisationen die Arbeiten, die sie im Zusammenhang mit den ihnen zugewiesenen Aktivitäten durchführen, gemäß dem vom Ministerium festgelegten Verfahren in das Überwachungssystem eingeben. Dementsprechend wird der vom Ministerium erstellte jährliche Überwachungsbericht an das Präsidialamt übermittelt und auf der offiziellen Website des Ministeriums veröffentlicht.

In dem Erlass wurde daher alle Institutionen und Organisationen dazu aufgefordert, die ihnen im Rahmen des ‚V. Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (2026-2030)‘ obliegenden Aufgaben und Verantwortlichkeiten sorgfältig zu erfüllen.