Prozess um den Mord an Sinan Ateş: Entscheidung zu 12 Angeklagten gefallen

Im Prozess um die Ermordung des ehemaligen Vorsitzenden der Ülkü Ocakları, Sinan Ateş, wird die Verhandlung gegen die inhaftierten Angeklagten am 30. September vor dem 32. Schwurgericht Ankara fortgesetzt. Das Gericht entschied, dass die Untersuchungshaft für 12 Angeklagte fortbesteht.

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Der ehemalige Vorsitzende der Ülkü Ocakları und Dozent an der Hacettepe-Universität, Sinan Ateş, kam am 30. Dezember 2022 bei einem bewaffneten Angriff im Stadtviertel Çukurambar im Bezirk Çankaya in Ankara ums Leben. 

Die Verhandlung gegen die 12 im Rahmen der Mordermittlungen inhaftierten Angeklagten wird am 30. September durch das 32. Schwurgericht Ankara auf dem Gelände des Sincan-Gefängnisses fortgesetzt.

In der Verhandlung im Juli waren die Angeklagten Mehmet Yüce, Erdem Karadeniz, Osman Bayraktar, Zekeriya Asarkaya, Hakan Saraç, Ufuk Köktürk, Aytaç Ataç, Caner Günay, Umut Ersoy und Alper Atay aus der Haft entlassen worden.

Bei der Haftprüfung durch das 32. Schwurgericht Ankara am 13. September wurde unter Verweis auf die Art der Straftaten, die Beweise, die einen dringenden Tatverdacht begründen, konkrete Anhaltspunkte für Flucht- oder Verdunkelungsgefahr sowie die in Artikel 100/3 der Strafprozessordnung (CMK) genannten Straftatbestände entschieden, dass die Untersuchungshaft für die Angeklagten Eray Özyağcı, Vedat Balkaya, Suat Kurt, Doğukan Çep, Tolgahan Demirbaş, Aşkın Mert Gelenbey, Murat Can Çolak, Mustafa Uzunlar, Çağlar Zorlu, Serdar Öktem, Emre Yüksel und Mustafa Ensar Aykal fortgesetzt wird.