Prozess um T-Shirt mit „Kurdistan“-Aufschrift: Verfassungsgericht entscheidet auf „keine Terrorpropaganda“

Im Landkreis Dargeçit in der Provinz Mardin wurde gegen eine Person namens Abdurrahim Kılıç ein Verfahren wegen eines T-Shirts mit der Aufschrift „Kurdistan“ eingeleitet.

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 Im Landkreis Dargeçit in der Provinz Mardin wurde gegen eine Person namens Abdurrahim Kılıç ein Verfahren wegen eines T-Shirts mit der Aufschrift „Kurdistan“ eingeleitet.

Wie DW berichtet, verurteilte das Schwere Strafgericht Midyat Abdurrahim Kılıç im Jahr 2016 wegen des Vorwurfs der Terrorpropaganda zu einer Geldstrafe von 7.300 TL.

In der Begründung des Urteils hieß es: „Das Tragen des weißen T-Shirts, das auf der rechten Brustseite rote und grüne Streifen sowie dazwischen ein Emblem der mesopotamischen Sonne mit 21 Strahlen und auf der Vorderseite die Aufschrift ‚Kurdistan‘ aufweist, erfülle den Tatbestand der Terrorpropaganda.“

Dieses Urteil wurde 2021 vom Kassationshof (Yargıtay) bestätigt.

Das Verfassungsgericht (AYM), das die Individualbeschwerde am 12. Juni prüfte, entschied, dass die Meinungsfreiheit von Kılıç verletzt wurde. Das Gericht ordnete eine Wiederaufnahme des Verfahrens an und sprach Kılıç zudem eine Entschädigung in Höhe von 10.000 TL für immateriellen Schaden zu.

Das Verfassungsgericht stellte fest, dass das erstinstanzliche Gericht die Strafe ohne weitere Begründung verhängt habe, und traf folgende Einschätzung:

„In der Entscheidung wurde nicht erläutert, was die fraglichen Embleme und Symbole bedeuten, ob eine Verbindung zu einer terroristischen Organisation besteht oder ob ein Potenzial zur Anstiftung zu Gewalt vorliegt. Zudem wurde in keiner Weise untersucht, inwiefern das Tragen des T-Shirts zu Gewalt anstiftet, Gewalt- und Drohmethoden legitimiert oder verherrlicht. Ebenso wenig wurde unter Berücksichtigung der konkreten Umstände bewertet, ob dadurch eine konkrete Gefahr entstand oder ob das Tragen direkt oder indirekt zur Anwendung von Gewalt, bewaffnetem Widerstand oder Aufruhr aufrief.“

In der Entscheidung wurde zudem festgehalten, dass es nicht möglich sei, die Verurteilung durch das erstinstanzliche Gericht als Reaktion auf ein dringendes gesellschaftliches Bedürfnis anzuerkennen, da keine relevante und ausreichende Begründung vorgelegt wurde.