Prozess wegen Beleidigung der gefallenen Polizistin Şeyda Yılmaz: Gefordertes Strafmaß bekannt
Im Prozess um beleidigende Beiträge gegen die im Dienst gefallene Polizistin Şeyda Yılmaz in Istanbul wurde für den Angeklagten Uğur Bostan eine Gesamtfreiheitsstrafe von bis zu 7 Jahren wegen „fortgesetzter Beleidigung des Andenkens einer Person“ sowie „Verherrlichung einer Straftat und eines Straftäters“ gefordert.
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In der von der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul-Anadolu erstellten Anklageschrift wurde daran erinnert, dass die bei der Istanbuler Polizeidirektion tätige Polizistin Şeyda Yılmaz am 23. September bei der Ausübung ihres Dienstes durch einen bewaffneten Angriff ums Leben kam.
Nachdem Hinweise auf beleidigende Beiträge über die gefallene Polizistin eingegangen waren, wurde eine Untersuchung eingeleitet. In der Anklageschrift wurde festgehalten, dass der Angeklagte Uğur Bostan als Urheber der inkriminierten Kommentare identifiziert wurde.
In der Anklageschrift wird weiter ausgeführt, dass der Angeklagte Uğur Bostan in seiner Aussage angab, zwar ein Foto der gefallenen Polizistin Şeyda Yılmaz geteilt zu haben, jedoch bestritt er die Vorwürfe mit der Behauptung, den betreffenden Text nicht in Bezug auf Yılmaz verfasst zu haben.
Es wurde festgestellt, dass der Angeklagte über sein Instagram-Konto sowie über die auf seinem Mobiltelefon installierte WhatsApp-Anwendung – für alle Kontakte in seinem Telefonbuch sichtbar – mehrfach öffentlich Beiträge geteilt hat, die neben dem Foto von Yılmaz auch beleidigende Äußerungen enthielten.
ANKLAGESCHRIFT ANGENOMMEN
In der Anklageschrift heißt es, dass der Angeklagte mit seinen Beiträgen „die Person, die den Angriff verübt hat, bei dem Şeyda Yılmaz ums Leben kam, sowie die begangene Straftat verherrlicht habe“. Zudem wird dem Angeklagten Uğur Bostan vorgeworfen, das Andenken der gefallenen Polizistin durch die beleidigenden Äußerungen in ihrer Ehre, ihrem Ansehen und ihrer Würde verletzt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft fordert für den inhaftierten Angeklagten Bostan eine Freiheitsstrafe von vier Monaten bis zu drei Jahren und sechs Monaten wegen „fortgesetzter Beleidigung des Andenkens einer Person“ sowie eine weitere Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und sechs Monaten wegen „fortgesetzter Verherrlichung einer Straftat und eines Straftäters“.
Die erstellte Anklageschrift wurde vom zuständigen Strafgericht erster Instanz (Asliye Ceza Mahkemesi) in Anadolu zur Prüfung angenommen.