Prozess wegen Beleidigung des Präsidenten: Dilruba-Verfahren vertagt

Dilruba Kayserilioğlu, die zuvor aufgrund von Äußerungen in einer Straßenumfrage festgenommen und später wieder freigelassen wurde, steht nun wegen des Vorwurfs der „Beleidigung des Präsidenten“ vor Gericht. Das Verfahren, in dem eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren gefordert wird, wurde auf Antrag der Verteidigung auf den 31. Oktober vertagt.

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Dilruba Kayserilioğlu, die am 12. August wegen ihrer Äußerungen zur Sperrung von Instagram unter dem Vorwurf der „Aufstachelung des Volkes zu Hass und Feindseligkeit“ festgenommen und 17 Tage später wieder freigelassen wurde, erschien diesmal wegen des Vorwurfs der „Beleidigung des Präsidenten“ vor dem 62. Strafgericht erster Instanz.

Kayserilioğlu droht eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren.

VERHANDLUNG UNTER AUSSCHLUSS DER ÖFFENTLICHKEIT

Während der Verhandlung wurden keine Pressevertreter in den Gerichtssaal gelassen; die Anwälte der Angeklagten beantragten eine Frist zur Vorbereitung der Verteidigung. Das Gericht vertagte die Verhandlung auf den 31. Oktober und hob die gerichtliche Meldeauflage für Kayserilioğlu auf.

'ICH BIN UNSCHULDIG'

Nach dem Gerichtstermin äußerte sich Dilruba Kayserilioğlu gegenüber der Presse und betonte ihre Unschuld mit den folgenden Worten:

"Ich habe meine Kritik im Rahmen der Meinungsfreiheit geäußert und stehe weiterhin dazu. Mein Verfahren läuft noch, und es wirkt so, als würde der Justizapparat an mir ein Exempel statuieren, als gäbe es keine anderen Verbrechen. Ich bin unschuldig und glaube an meinen Freispruch. Als türkische Staatsbürgerin habe ich meine Meinung geäußert, und wir werden diesen Prozess bis zum Ende führen."

'FREISPRUCH IST SEHR WAHRSCHEINLICH'

Kayserilioğlus Anwalt Hüseyin Yıldız bestätigte ebenfalls die Vertagung auf den 31. Oktober und erklärte:

''Einen Verhandlungstermin in so kurzer Zeit zu erhalten, ist im türkischen Rechtssystem eher ungewöhnlich. Wir sind der Ansicht, dass meine Mandantin ihre Äußerungen im Rahmen der Meinungsfreiheit getätigt hat, und glauben, dass ein Freispruch sehr wahrscheinlich ist. Die Meinungsfreiheit ist durch die Verfassung der Republik Türkei und die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt. Entscheidungsträger müssen offener für Kritik sein.”

'WIR HABEN DEN GLAUBEN AN DIE GERECHTIGKEIT NICHT VERLOREN'

Auf die Frage zur kurzfristigen Ansetzung des zweiten Verhandlungstermins antwortete Yıldız:

“Normalerweise werden Verhandlungstermine für einen Zeitpunkt in zwei Monaten angesetzt. Hier verlief der Prozess jedoch schnell. Weder meine Mandantin noch ich haben den Glauben an die Gerechtigkeit verloren. Die Republik Türkei ist ein Rechtsstaat, und wir vertrauen darauf, dass die Richter nach ihrem Gewissen entscheiden werden.”