Prozess zu den „Saraçhane-Protesten“ auf den 3. Oktober vertagt

Die Verhandlung im Prozess vor dem 62. Strafgericht erster Instanz in Istanbul, in dem 99 Personen angeklagt sind, die während der am 19. März begonnenen Saraçhane-Proteste festgenommen wurden – ausgelöst durch die Ingewahrsamnahme zahlreicher Führungskräfte, darunter der CHP-Präsidentschaftskandidat und Bürgermeister von Istanbul, Ekrem İmamoğlu –, wurde auf den 3. Oktober vertagt.

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Aufgrund von Platzmangel im Gerichtssaal wurde die Verhandlung im Saal des 27. Schwurgerichts von Istanbul abgehalten. In der morgendlichen Sitzung wurde beschlossen, die Akten der Journalisten Ali Onur Tosun, Bülent Kılıç, Gökhan Kam, Zeyneb Ceren Kuray, Emre Orman, Yasin Akgül, Hayri Tunç und Kurtuluş Arı sowie der ebenfalls angeklagten Anwälte Baran Nevzacanoğlu, Aziz Can Cengiz, Deniz Demirdögen und Mine Erdost abzutrennen.

Nachdem die Studierenden und ihre Anwälte ihre Verteidigung abgeschlossen hatten, unterbrach das Gericht die Sitzung gegen 19.00 Uhr und verkündete nach einer Weile seine Entscheidung. Es wurde beschlossen, bezüglich einiger Angeklagter offizielle Schreiben aufzusetzen und den Haftbefehl gegen den Angeklagten Onur Akay aufzuheben, da dessen Aussage bereits aufgenommen wurde.

GERICHT FORDERT DETAILLIERTES SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN

Darüber hinaus entschied das Gericht, „die zuständige Stelle erneut dazu aufzufordern, sämtliche Kameraaufnahmen zu den in der Anklageschrift genannten Vorfällen zu beschaffen und zu übermitteln. Nach Erhalt der Aufnahmen soll die Akte einem Sachverständigen übergeben werden, um durch einen Abgleich der Identifizierungsfotos der Angeklagten mit den Aufnahmen vom Tatzeitpunkt festzustellen, ob die Angeklagten unter den Teilnehmern der nicht genehmigten Demonstration waren, ob von den zuständigen Sicherheitskräften eine Aufforderung zur Auflösung erfolgte, ob diese Aufforderung aufgrund ihrer Art von der jeweiligen Position der Angeklagten aus überhaupt zu hören war, ob die Sicherheitskräfte trotz der Aufforderung Gewalt anwendeten und ob die Angeklagten trotz der Aufforderung und der Gewaltanwendung beharrlich nicht auseinandergingen; hierzu soll für jeden Angeklagten einzeln ein Bericht erstellt werden.“

Das Gericht wies zudem die Anträge der Angeklagten und ihrer Anwälte auf sofortigen Freispruch zurück und beschloss, die Angeklagten, deren Aussagen bereits aufgenommen wurden, nach Ermessen von den kommenden Verhandlungsterminen zu entbinden, bevor die Sitzung auf den 3. Oktober vertagt wurde.