Quellensteuer auf Einlagen und Investmentfonds auf 15 Prozent erhöht

Mit dem Präsidialdekret Nr. 9487, das im Amtsblatt veröffentlicht wurde, wurden die Quellensteuersätze gemäß Artikel 67 des vorläufigen Einkommensteuergesetzes Nr. 193 geändert.

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Im Einklang mit dem Grundsatz des Ministeriums für Schatz und Finanzen, "wer viel verdient, soll viel Steuern zahlen", wurde eine Neuregelung bei der Besteuerung von Finanzinstrumenten eingeführt, wobei der Quellensteuersatz auf Erträge aus Anteilen an Investmentfonds auf 15 Prozent angehoben wurde.

Demnach wurden die Einkommensteuer-Quellensteuersätze auf Zinserträge aus Einlagen erhöht. Für Sicht-, Kündigungs- und spezielle Girokonten sowie für Einlagenkonten mit einer Laufzeit von bis zu 6 Monaten (einschließlich) wurde eine Quellensteuer von 15 Prozent, für Einlagenkonten mit einer Laufzeit von bis zu 1 Jahr (einschließlich) von 12 Prozent und für Einlagenkonten mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr von 10 Prozent festgelegt.

Darüber hinaus wurde der Quellensteuersatz für andere Investmentfonds, insbesondere Geldmarktfonds, mit Ausnahme von aktienintensiven Fonds, von 10 Prozent auf 15 Prozent angehoben.