Quellensteuer auf Zinserträge erhöht: Im Amtsblatt veröffentlicht
Laut dem im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss wurde die Quellensteuer auf Zinserträge von 7,5 Prozent auf 10 Prozent angehoben.
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Der Präsidialbeschluss Nr. 9075 vom 1. November 2024 wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Im Amtsblatt wurde der Beschluss über die Quellensteuersätze gemäß Artikel 67 des vorläufigen Einkommensteuergesetzes Nr. 193 veröffentlicht.
Mit dem Präsidialbeschluss Nr. 9075 wurden die Quellensteuern auf Einlagenzinsen wie folgt erhöht: bei Sicht- und Kündigungskonten sowie bei Konten mit einer Laufzeit von bis zu 6 Monaten (einschließlich 6 Monate) von 7,5 % auf 10 %, bei Konten mit einer Laufzeit von bis zu 1 Jahr (einschließlich 1 Jahr) von 5 % auf 7,5 % und bei Konten mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr von 2,5 % auf 5 %.