'Ramadan-Rundschreiben' vor Gericht: Staatsrat fordert Stellungnahme vom Bildungsministerium
Im Zuge der Klage gegen das „Ramadan-Rundschreiben“ des Bildungsministeriums hat der Staatsrat das Ministerium zur Stellungnahme aufgefordert. Zahlreiche Institutionen und politische Parteien hatten zuvor Strafanzeige gegen Minister Yusuf Tekin erstattet.
12punto
Die Debatten um das „Ramadan-Rundschreiben“ des Ministeriums für Nationale Bildung (MEB) wurden vor Gericht getragen. Die 8. Kammer des Staatsrates hat im Rahmen der eingereichten Klage eine Stellungnahme des Ministeriums angefordert.
Aufgrund der Reaktionen auf das Rundschreiben hatten verschiedene Institutionen und politische Gruppierungen, allen voran der Atatürk-Denkverein (ADD), der Rat für Laizismus, die SOL-Partei und die Kommunistische Bewegung der Türkei (TKH), Strafanzeige gegen Bildungsminister Yusuf Tekin wegen „laizismusfeindlicher Entscheidungen und Praktiken“ erstattet.
In diesem Prozess ergriffen auch einige Eltern rechtliche Schritte. Zwei Mitglieder des Rates für Laizismus reichten am 4. März beim Staatsrat Klage mit dem Ziel ein, die Vollziehung auszusetzen und das Rundschreiben aufzuheben. In der Klageschrift wurde argumentiert, dass das besagte Rundschreiben gegen die Verfassung, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Verfassungsgerichts (AYM) sowie gegen internationale Abkommen verstoße.
Die 8. Kammer des Staatsrates entschied, dass die Eltern klagebefugt seien. Im Einklang mit der Auffassung des prüfenden Richters wurde beschlossen, den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung erst nach Eingang der Stellungnahme des Ministeriums zu bewerten.
In diesem Zusammenhang forderte die Kammer am 12. März das Bildungsministerium zur Stellungnahme auf und setzte hierfür eine Frist von fünf Tagen fest.