Ratenzahlungsfristen für Umstrukturierungen in Erdbebengebieten neu geregelt
In den von den Erdbeben mit Zentrum in Kahramanmaraş betroffenen Gebieten Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş, Malatya sowie den Landkreisen İslahiye und Nurdağı in Gaziantep, für die der Status höherer Gewalt verlängert wurde, kann die erste Rate der Umstrukturierung bis Ende September gezahlt werden.
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Aufgrund der Erdbeben in der Provinz Kahramanmaraş und des in den Provinzen Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş und Malatya sowie in den Landkreisen İslahiye und Nurdağı der Provinz Gaziantep weiterhin geltenden Status höherer Gewalt wurde der Präsidialerlass zur Neufestlegung der Ratenzahlungsfristen gemäß dem Gesetz Nr. 7256 über die Umstrukturierung bestimmter Forderungen und Änderungen einiger Gesetze sowie dem Gesetz Nr. 7326 über die Umstrukturierung bestimmter Forderungen und Änderungen einiger Gesetze im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.
In dem Erlass wurde daran erinnert, dass der Status höherer Gewalt, der mit Wirkung vom 6. Februar 2023 ausgerufen wurde, in Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş, Malatya sowie in den Landkreisen İslahiye und Nurdağı in Gaziantep bis zum 31. August 2024 verlängert wurde.
Im Rahmen dieser Gesetze kann die erste der Raten, die zwischen dem 6. Februar 2023 und dem 31. August 2024 fällig waren (einschließlich derjenigen, deren letzter Zahlungstag auf das Ende des Zeitraums höherer Gewalt fällt), in dem Monat gezahlt werden, der auf das Ende des Zeitraums höherer Gewalt folgt. Somit wurde die Ratenzahlungsfrist bis Ende September verlängert. Die nachfolgenden Raten werden ebenfalls in monatlichen Abständen nach September (insgesamt über 12 Monate) fällig.
Wer mehr als 12 Raten im Zeitraum höherer Gewalt hat, zahlt den überschüssigen Teil zusammen mit der 12. Rate.