Razzia gegen „irreguläre Migranten“ in Istanbul: 5 Hausbesitzer festgenommen

Bei Kontrollen in Beyoğlu und Fatih wurden 68 irreguläre Migranten gefasst. Weitere 37 Migranten, die sich auf die Weiterreise nach Europa vorbereiteten, wurden bei einer Razzia an 9 Adressen in Gaziosmanpaşa festgenommen. Insgesamt wurden 105 irreguläre Migranten aufgegriffen, während gegen die 5 festgenommenen Hausbesitzer zudem Geldstrafen in Höhe von insgesamt 212.380 Lira verhängt wurden.

İHA

Teams der Abteilung für die Bekämpfung von Schleuserkriminalität und Grenzübergänge der Istanbuler Sicherheitsdirektion führten am Abend des 27. Dezember in Beyoğlu und Fatih Kontrollen auf irreguläre Migranten durch.

Bei den Kontrollen, die sich gegen ausländische Staatsangehörige richteten, wurden Dokumente wie Identitätsnachweise und Reiseerlaubnisse überprüft.

Während 2.708 verdächtig erscheinende ausländische Staatsangehörige überprüft wurden, konnten 68 irreguläre Migranten gefasst werden, deren Dokumente unvollständig waren, die illegal in die Türkei eingereist waren oder keine Aufenthaltserlaubnis besaßen.

Andererseits stellten Polizeieinheiten fest, dass irreguläre Migranten, die sich auf die illegale Weiterreise nach Europa vorbereiteten, an einigen Adressen in Gaziosmanpaşa unter schlechten Bedingungen untergebracht waren.

Daraufhin wurde eine gleichzeitige Operation an 9 Adressen durchgeführt. Bei der Operation wurden 37 irreguläre Migranten gefasst, 5 verdächtige Hausbesitzer festgenommen und die 9 Wohnungen versiegelt.

Die insgesamt 105 im Rahmen der Kontrollen und Operationen gefassten irregulären Migranten wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an die Provinzdirektion für Migrationsverwaltung übergeben, um abgeschoben zu werden.

Gegen die 5 Verdächtigen, bei denen festgestellt wurde, dass sie ihre Häuser in sogenannte „Schock-Häuser“ umgewandelt und an irreguläre Migranten vermietet hatten, wurde eine Geldstrafe von 212.380 Lira verhängt. Zudem wurden gegen die Hausbesitzer strafrechtliche Ermittlungen wegen des Vorwurfs der „Einschleusung eines Ausländers in das Land oder Ermöglichung seines Aufenthalts im Land“ eingeleitet.