Rechnungshof deckt Mängel bei Bußgeldern für ausländische Fahrzeuge auf Autobahnen auf

Der Prüfbericht des türkischen Rechnungshofs (Sayıştay) für die Generaldirektion für Autobahnen für das Jahr 2024 hat einige schwerwiegende Mängel bei der Anwendung auf Autobahnen und Straßen offengelegt. Dem Bericht zufolge können Mautgebühren und Bußgelder von ausländischen Fahrzeugen, deren Kennzeichen keine lateinischen Buchstaben enthalten, nicht eingezogen werden.

12punto

In dem von den Prüfern des Rechnungshofs erstellten Bericht wird darauf hingewiesen, dass Fahrzeuge, die aus dem Ausland in die Türkei einreisen und deren Kennzeichen keine lateinischen Buchstaben aufweisen, von den Autobahn-Mautsystemen nicht identifiziert werden können. Aus diesem Grund können weder die Mautgebühren noch die fälligen Bußgelder in den Systemen erfasst werden. Dadurch werden die eigentlich notwendigen rechtlichen Sanktionen gegen diese Fahrzeuge verhindert.

Während der Prüfung wurde zudem festgestellt, dass selbst bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts der Fahrzeuge oft lediglich ein Bußgeld verhängt wird, während die Fahrzeuge ihre Fahrt fortsetzen können, ohne die Überladung abzuladen. Der Rechnungshof führt diesen Umstand auf die Unzulänglichkeit der Kontrollstationen sowie auf den Mangel an ausreichender Unterstützung durch Polizei oder Gendarmerie zurück.

Darüber hinaus wird im Bericht festgehalten, dass die Generaldirektion für Autobahnen (KGM) keinerlei verwaltungsrechtliche Maßnahmen gegen Bauwerke und Anlagen ergreift, die unbefugt Verbindungen zu Autobahnen herstellen. Dass solche Anlagen unkontrolliert an Autobahnen angebunden werden, gefährdet sowohl die Verkehrssicherheit als auch stellt es einen Verstoß gegen die geltenden Vorschriften dar.

Die Verantwortlichen der KGM erklärten, dass die notwendigen Arbeiten zur Behebung der vom Rechnungshof festgestellten Mängel eingeleitet werden und entsprechende Maßnahmen ergriffen würden.