Behauptung regierungsnaher Medien: 'Teilamnestie kommt'! Straftatdatum wird zum Kriterium...
Die Bewährungsregelung für Häftlinge, die sich während der Pandemie im offenen Vollzug befanden, wird ausgeweitet. Auch Personen, die vor dem 31. Juli 2023 eine Straftat begangen haben, könnten ihre Strafe künftig außerhalb der Haftanstalt verbüßen.
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Der Anwendungsbereich der Regelung, die es Häftlingen im offenen Vollzug während der Pandemie ermöglichte, ihre verbleibende Haftstrafe im Rahmen der Bewährung außerhalb der Anstalt zu verbüßen, wird erweitert.
Sollte die Änderung, die voraussichtlich per Antrag in das dem Parlament vorliegende Justizpaket aufgenommen wird, angenommen werden, könnten auch Personen, die vor dem 31. Juli 2023 eine Straftat begangen haben, ihre verbleibende Strafe im Rahmen der Bewährung außerhalb der Haftanstalt verbüßen.
Laut einem Bericht der für ihre Nähe zur Regierung bekannten Zeitung Türkiye Gazetesi ist geplant, dass auch Personen, die vor dem 31. Juli 2023 eine Straftat begangen haben, deren Urteil jedoch noch nicht rechtskräftig ist, dieses Recht erhalten sollen. Quellen aus der AKP geben an, dass der Antrag bei einem Konsens der Parteien während der Beratungen zum Justizpaket im türkischen Parlament mit gemeinsamer Unterschrift angenommen werden könnte.
STRAFTATDATUM WIRD ZUM KRITERIUM
Sollte die Regelung in Kraft treten, werden auch diejenigen, die vor dem 31. Juli 2023 eine Straftat begangen haben, ihre verbleibende Strafe im Rahmen der Bewährung außerhalb der Haftanstalt verbüßen können. Von dieser Anwendung könnten Häftlinge profitieren, deren verbleibende Zeit bis zur Bewährung fünf Jahre oder weniger beträgt.
In diesem Rahmen werden diejenigen, die vor dem 31. Juli 2023 eine Straftat begangen haben und deren verbleibende Zeit bis zur Bewährung fünf Jahre oder weniger beträgt, ihre restliche Strafe unter Bewährungsauflagen verbüßen. Von der vorherigen Regelung konnten nur diejenigen profitieren, deren Urteil zum Stichtag 31. Juli 2023 bereits rechtskräftig war.
Quellen aus der AKP und dem Justizministerium geben an, dass die Anzahl der Personen, die von der neuen Regelung profitieren werden, noch nicht feststeht.