Rentenerhöhung im Parlament verabschiedet
Der Vorschlag für eine Rentenerhöhung um 49,25 Prozent für SSK- und Bağ-Kur-Rentner wurde in der Generalversammlung des Parlaments angenommen.
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SGK- und BAĞKUR-Rentner erhalten für die ersten sechs Monate des Jahres 2024 eine Rentenerhöhung von 49,25 Prozent; die entsprechende Regelung wurde in der Generalversammlung der TBMM verabschiedet.
REGELUNG VOM PARLAMENT VERABSCHIEDET
In der Generalversammlung der TBMM wird derzeit der Gesetzesentwurf zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und einiger anderer Gesetze beraten. An Artikel 7 des Entwurfs, der ursprünglich eine Erhöhung der Renten für SGK- und Bağ-Kur-Empfänger für die ersten sechs Monate des Jahres 2024 von 37,57 Prozent auf 42,57 Prozent durch einen zusätzlichen Zuschlag von 5 Prozent vorsah, wurde eine Änderung vorgenommen.
Im Einklang mit den Erklärungen des Ministers für Arbeit und soziale Sicherheit, Vedat Işıkhan, wurde der Erhöhungssatz für die Renten von SGK- und BAĞKUR-Empfängern durch einen per Antrag eingebrachten Änderungsbeschluss auf 49,25 Prozent angehoben. Zwei separate Anträge der AKP und der CHP wurden zusammengelegt, beraten und angenommen.
Mit dieser Regelung wurde der sechsmonatige Erhöhungssatz für SGK- und BAĞKUR-Rentner auf das gleiche Niveau wie bei Beamten und Beamtenrentnern angehoben. Die Erhöhungen gelten rückwirkend ab Januar.