Rıza Akpolat im Prozess um ungedeckte Schecks freigesprochen

Der Bürgermeister von Beşiktaş, Rıza Akpolat, wurde in dem Verfahren wegen Vorwürfen zu ungedeckten Schecks freigesprochen, während gegen den stellvertretenden Bürgermeister Ozan İş eine Rekordgeldstrafe von über 212 Millionen TL verhängt wurde.

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Der Bürgermeister von Beşiktaş, Rıza Akpolat, wurde von den gegen ihn eingeleiteten Verfahren wegen ungedeckter Schecks freigesprochen. In dem vor dem 21. Vollstreckungsstrafgericht Istanbul verhandelten Fall wurde das Urteil in den Akten gefällt, in denen Akpolat und der stellvertretende Bürgermeister Rasim Şişman angeklagt waren. Das Gericht entschied, dass Akpolat und Şişman unschuldig sind, und sprach sie in beiden Fällen frei.

Im Zentrum des Falls steht das Unternehmen İçkale Sosyal Hizmetler, das dem Geschäftsmann Aziz İhsan Aktaş gehört. Die Klagen, die das Unternehmen aufgrund ungedeckter Schecks eingereicht hatte, führten dazu, dass sich die Verantwortlichen der Gemeinde Beşiktaş vor Gericht verantworten mussten. Das Gericht stellte fest, dass Akpolat und Şişman nichts mit den Vorwürfen zu tun hatten, und sprach sie in beiden Fällen frei.

REKORDSTRAFE FÜR GESTÄNDIGEN

Gegen den geständigen stellvertretenden Bürgermeister von Beşiktaş, Ozan İş, wurde jedoch eine hohe Strafe verhängt. Die Verantwortung für die vom Unternehmen İçkale ausgestellten und ungedeckten Schecks wurde Ozan İş zugeschrieben. Das Gericht verurteilte İş zu einer Geldstrafe von 99.987.350 TL für einen Scheck über 100 Millionen TL mit Fälligkeitsdatum 3. Juni 2025 sowie zu einer Geldstrafe von 112.387.350 TL für einen zweiten Scheck über 112 Millionen 400 Tausend TL, der zum gleichen Datum ausgestellt wurde. Diese Strafen belaufen sich insgesamt auf über 212 Millionen TL.

VERPFLICHTUNG UND RATENZAHLUNG

Es wurde entschieden, dass die gegen Ozan İş verhängten Geldstrafen in Höhe von insgesamt 212 Millionen TL unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Angeklagten in 10 gleichen Raten gezahlt werden können. Das Gericht erklärte jedoch, dass bei Nichtzahlung auch nur einer Rate die Geldstrafen in Haftstrafen umgewandelt werden. Zudem wurde gegen Ozan İş und die Gemeinde Beşiktaş, die Ausstellerin der Schecks, ein Verbot für die Ausstellung von Schecks und die Eröffnung von Scheckkonten verhängt.

NEUER ANTRAG DER ANWÄLTE

Während der Verhandlung gaben die Anwälte der Angeklagten an, dass die Gespräche mit dem Einlagensicherungsfonds (TMSF) bezüglich der Schecks andauern. Die Anwälte beantragten, das laufende Hauptverfahren vor dem 1. Schwurgericht Istanbul als präjudiziell zu behandeln. Das Gericht lehnte diesen Antrag jedoch mit der Begründung ab, dass das Ergebnis des Vollstreckungsstrafverfahrens das Verfahren vor dem Schwurgericht nicht beeinflussen werde.