RTÜK-Warnung bezüglich der Uhrzeit für Wahlergebnisse!
Der Vorsitzende des RTÜK, Ebubekir Şahin, erklärte, dass es verboten sei, Wahlergebnisse vor 21.00 Uhr zu veröffentlichen, sofern keine gegenteilige Regelung bekannt gegeben werde.
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Der Vorsitzende des Rundfunk- und Fernseh-Oberrates (RTÜK), Ebubekir Şahin, erinnerte in einer Erklärung auf seinem Social-Media-Konto daran, dass gemäß den Entscheidungen des Hohen Wahlrates (YSK) Wahlergebnisse nicht vor 21.00 Uhr bekannt gegeben werden dürfen.
Şahin wies darauf hin, dass der Rat die Befugnis habe, diese Uhrzeit vorzuverlegen, und teilte mit: "Solange keine gegenteilige Regelung bekannt gegeben wird, ist es eine gesetzliche Notwendigkeit, die Wahlergebnisse nicht auf den Bildschirmen zu zeigen."