Rundschreiben des Bildungsministeriums an alle 81 Provinzen: Botschaft zur Sommer- und Winterzeit
In einem vom Bildungsministerium versandten Rundschreiben wurde betont, dass die Gouvernements befugt sind, die Unterrichtsbeginnzeiten auf Provinzebene festzulegen, und dass bei der Planung der Unterrichtszeiten an Schulen die Sonnenauf- und -untergangszeiten sowie die gesellschaftlichen Bedingungen berücksichtigt werden müssen.
İHA
Mit der Unterschrift von Bildungsminister Yusuf Tekin wurde ein Rundschreiben zum Thema "Schul- und Unterrichtszeiten" an alle Provinzgouvernements versandt. In dem Rundschreiben wurde gefordert, dass die Anfangs- und Endzeiten des Unterrichts so geregelt werden, dass der Bildungs- und Lehrbetrieb nicht beeinträchtigt wird und die Schülerinnen und Schüler keinen negativen Bedingungen ausgesetzt sind.
In dem Rundschreiben wurde daran erinnert, dass gemäß den geltenden Rechtsvorschriften beschlossen wurde, die derzeitige Sommerzeitregelung im gesamten Land beizubehalten, um das Tageslicht optimal zu nutzen. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass in der Verordnung für weiterführende Bildungseinrichtungen festgelegt ist, dass das Schuljahr nicht weniger als 180 Arbeitstage umfassen darf.
In dem Rundschreiben, das die entsprechenden Bestimmungen der Verordnung für weiterführende Bildungseinrichtungen sowie der Verordnung für Vorschulerziehung und Grundschulbildung bezüglich der Anfangs- und Endzeiten des Unterrichts an Primar- und Sekundarschulen anführt, wird zudem erläutert, dass gemäß dem Beamtengesetz Nr. 657 die Befugnis zur Festlegung der täglichen Arbeitszeiten entsprechend den regionalen Gegebenheiten und den Anforderungen des Dienstes den Gouvernements in den Provinzen übertragen wurde.
In dem Rundschreiben wurde daran erinnert, dass aufgrund der Beibehaltung der Sommerzeitregelung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Gouvernements befugt sind, die Arbeits- und Unterrichtsbeginnzeiten auf Provinzebene festzulegen, um auf Forderungen nach einer "Winterzeitregelung" zu reagieren.
Es wurde gefordert, bei der Planung der Unterrichtszeiten an den Schulen die Sonnenauf- und -untergangszeiten sowie die gesellschaftlichen Bedingungen zu berücksichtigen und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Anfangs- und Endzeiten des Unterrichts den Bildungs- und Lehrbetrieb nicht beeinträchtigen und die Schülerinnen und Schüler keinen negativen Bedingungen ausgesetzt sind.