Vom Bildungsministerium an die Gouvernements: Rundschreiben zu Schulbeginn und -ende
In dem Rundschreiben wird daran erinnert, dass die Gouvernements befugt sind, die Unterrichtsbeginnzeiten auf Provinzebene festzulegen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass bei der Planung der Unterrichtszeiten die Sonnenauf- und -untergangszeiten sowie die gesellschaftlichen Bedingungen berücksichtigt werden müssen.
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In einem vom Bildungsministerium (MEB) an die Provinzen versandten Rundschreiben wurde daran erinnert, dass die Gouvernements befugt sind, die Unterrichtsbeginnzeiten auf Provinzebene festzulegen. Es wurde betont, dass bei der Planung der Unterrichtszeiten in den Schulen die Sonnenauf- und -untergangszeiten sowie die gesellschaftlichen Bedingungen berücksichtigt werden müssen.
In dem Rundschreiben wurde gefordert, dass die Anfangs- und Endzeiten des Unterrichts so gestaltet werden, dass der Bildungs- und Lehrbetrieb nicht beeinträchtigt wird und die Schülerinnen und Schüler keinen negativen Umständen ausgesetzt sind.
Mit der Unterschrift von Bildungsminister Yusuf Tekin wurde ein Rundschreiben zum Thema "Schul- und Unterrichtszeitregelung" an alle Provinzgouvernements versandt.
In dem Rundschreiben wurde daran erinnert, dass gemäß den geltenden Rechtsvorschriften beschlossen wurde, die derzeitige Sommerzeitregelung im ganzen Land beizubehalten, um das Tageslicht optimal zu nutzen. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass in der Verordnung für weiterführende Bildungseinrichtungen festgelegt ist, dass das Schuljahr nicht weniger als 180 Arbeitstage umfassen darf.
Das Rundschreiben führt die entsprechenden Bestimmungen der Verordnung für weiterführende Bildungseinrichtungen sowie der Verordnung für Vorschulerziehung und Grundbildung bezüglich der Anfangs- und Endzeiten des Unterrichts an. Zudem wird erläutert, dass gemäß dem Beamtengesetz Nr. 657 die Befugnis zur Festlegung der täglichen Arbeitszeiten entsprechend den regionalen Gegebenheiten und den Anforderungen des Dienstes den Gouvernements in den Provinzen übertragen wurde.
In dem Rundschreiben wurde im Hinblick auf Forderungen nach einer "Winterzeitregelung" aufgrund der fortbestehenden Sommerzeitregelung daran erinnert, dass die Gouvernements gemäß den gesetzlichen Bestimmungen befugt sind, die Arbeits- und Unterrichtsbeginnzeiten auf Provinzebene festzulegen.
Es wurde gefordert, die Unterrichtszeiten unter Berücksichtigung von Sonnenauf- und -untergang sowie gesellschaftlichen Bedingungen zu planen, die Anfangs- und Endzeiten so zu gestalten, dass der Bildungsbetrieb nicht gestört wird, und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Schülerinnen und Schüler keinen negativen Umständen begegnen.