Hausarrest bei Saraçhane-Festnahmen aufgehoben: 5 Personen freigelassen
Nach den Protesten, die infolge der Inhaftierung des Bürgermeisters von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, begannen, wurde eine neue Entscheidung bezüglich der festgenommenen und inhaftierten Personen getroffen.
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Bei den 28 Personen, die in Saraçhane festgenommen wurden und von denen sich einige in Haft befanden, wurde der Hausarrest als gerichtliche Kontrollmaßnahme aufgehoben. 5 Personen wurden zudem aus der Haft entlassen.
Das 6. Strafgericht erster Instanz in Istanbul hob den Hausarrest für diejenigen der 28 Angeklagten auf, die sich unter Hausarrest befanden, während andere noch in Haft saßen; zudem wurden 5 Personen freigelassen.
Rechtsanwalt Fırat Aras äußerte sich dazu wie folgt:
"Der Richter am Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass – wie in zahlreichen Urteilen des Verfassungsgerichts dargelegt – die gerichtliche Kontrollmaßnahme des Hausarrests unter das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person gemäß Artikel 19 der Verfassung fällt, ähnlich wie eine Inhaftierung. Daher müsse das Vorliegen von Haftgründen berücksichtigt werden. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass alle Beweise für die den Angeklagten zur Last gelegten Straftaten gesammelt wurden und somit keine Möglichkeit besteht, Beweise zu vernichten oder zu verändern, sowie unter Berücksichtigung, dass die Angeklagten in ihren Wohnungen festgenommen wurden, über einen festen Wohnsitz verfügen und keine konkreten Anhaltspunkte für eine Fluchtgefahr vorliegen, wurde entschieden, dass die Fortführung der gerichtlichen Kontrollmaßnahme angesichts der Unter- und Obergrenzen der Freiheitsstrafe gemäß Artikel 32/1 des Gesetzes Nr. 2911 sowie der Zeiträume seit der Festnahme und der Anordnung der Kontrollmaßnahmen nicht verhältnismäßig sei. Zudem wurde für 15 weitere Angeklagte, denen ähnliche Straftaten vorgeworfen werden, ein Ausreiseverbot als gerichtliche Kontrollmaßnahme angeordnet."
WAS IST PASSIERT?
Der Vorsitzende des türkischen Städte- und Gemeindebundes (TBB) und Präsidentschaftsvorwahlkandidat der CHP, der Bürgermeister von Istanbul (İBB), Ekrem İmamoğlu, wurde am 19. März im Rahmen einer gegen die Stadtverwaltung von Istanbul (İBB) geführten Ermittlung wegen 'Terrorismus' und 'Korruption' festgenommen und am 23. März inhaftiert. İmamoğlu wurde im Zuge der gegen die İBB laufenden Korruptionsermittlungen wegen Vorwürfen der „Manipulation von Ausschreibungen, Speicherung personenbezogener Daten, Bestechung und Bildung einer kriminellen Vereinigung“ inhaftiert und in das Silivri-Gefängnis gebracht. Nach seiner Inhaftierung wurde er per Entscheidung des Innenministeriums von seinem Amt als Bürgermeister von Istanbul suspendiert.