Scharfe Kritik der Präsidentin der Anwaltskammer Istanbul: 'Was verhandelt das Gremium?'

Die Präsidentin der Anwaltskammer Istanbul, Filiz Saraç, stellte angesichts der fortgesetzten Inhaftierung von Can Atalay, der trotz eines Urteils des Verfassungsgerichts (AYM) über eine Grundrechtsverletzung nicht freigelassen wurde, die Frage: „Was verhandelt das Gremium des 13. Schwurgerichts eigentlich noch!“

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Die Präsidentin der Anwaltskammer Istanbul, Filiz Saraç, hat sich über ihren Social-Media-Account zum Fall des TİP-Abgeordneten für Hatay, Can Atalay, geäußert, dessen Inhaftierung trotz eines Urteils des Verfassungsgerichts über die Verletzung seines „Rechts auf Wahl und Wählbarkeit“ sowie seines „Rechts auf persönliche Sicherheit und Freiheit“ andauert.

In ihrem Beitrag erklärte Saraç:

„Das 13. Schwurgericht Istanbul muss das Urteil des Verfassungsgerichts unverzüglich umsetzen! Das Verfassungsgericht (AYM) hat mit seiner am 27.10.2023 im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung festgestellt, dass das Recht auf Wählbarkeit und politische Betätigung sowie das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit des Abgeordneten für Hatay und Mitglieds unserer Kammer, Rechtsanwalt Şerafettin Can Atalay, verletzt wurden. Gemäß Artikel 153 der Verfassung: ‚Entscheidungen des Verfassungsgerichts werden sofort im Amtsblatt veröffentlicht und binden die gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Gewalt sowie die Verwaltungsbehörden, natürliche und juristische Personen.‘ Was verhandelt das Gremium des 13. Schwurgerichts Istanbul trotz des Urteils des Verfassungsgerichts eigentlich noch!“