Schlechte Nachrichten für Personen mit Schulden bei der ‚Allgemeinen Krankenversicherung‘

Bürger, die Schulden bei der Allgemeinen Krankenversicherung (GSS) haben, können ab dem 1. Januar keine Gesundheitsleistungen mehr in Anspruch nehmen.

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Für Bürger ohne soziale Absicherung wird seit dem 1. Januar 2012 das System der Allgemeinen Krankenversicherung (GSS) angewendet. Personen, die Schulden bei diesem System haben, werden ab dem 1. Januar keine Gesundheitsleistungen mehr in Anspruch nehmen können. An diejenigen, die keinen Einkommenstest durchgeführt haben, wurden bereits Benachrichtigungen verschickt.

In der Türkei fallen mehr als 9 Millionen Menschen unter die GSS-Regelung und zahlen Beiträge in Höhe von 3 Prozent des Bruttomindestlohns. Der für das Jahr 2024 festgelegte Beitrag beläuft sich auf 600 Lira. Personen, die erklären, dass sie nicht zahlungsfähig sind, können durch einen Einkommenstest Gesundheitsleistungen kostenlos erhalten.

Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) hat damit begonnen, Benachrichtigungen an Bürger zu versenden, die keinen Einkommenstest durchgeführt haben und Beitragsschulden aufweisen. Wer seine Schulden nicht begleicht, wird ab dem 1. Januar keine Gesundheitsleistungen mehr in Anspruch nehmen können.

Die Schuldenbeträge können über das E-Government-Portal (e-devlet) überprüft werden.