Schlechte Nachrichten für Besitzer von Hobbygärten: Neue Regelung in Kraft getreten

Ein Gesetz, das die Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Hobbygärten verhindern soll und die Beschränkungen für Werbung sowie Sponsoring durch Marken alkoholischer Getränke ausweitet, wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten. Die Regelung führt neue Vorschriften in vielen Bereichen ein, vom Erwerb landwirtschaftlicher Flächen bis hin zu ungenehmigten Bauten.

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Das Gesetz zur Änderung des Bodenschutz- und Landnutzungsgesetzes sowie einiger anderer Gesetze, das am 11. Juni von der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei verabschiedet wurde, wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.

Im Rahmen der neuen Regelung wurden verschiedene Maßnahmen zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen ergriffen, während gleichzeitig die Beschränkungen für Werbung und Sponsoring-Aktivitäten für alkoholische Getränke ausgeweitet wurden.

NEUE REGELN FÜR DEN ERWERB LANDWIRTSCHAFTLICHER FLÄCHEN

Dem Gesetz zufolge ist der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen durch Genossenschaften, die zu landwirtschaftlichen Zwecken gegründet wurden, an die Genehmigung des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft gebunden. Wohnungs- und Baugenossenschaften, die nicht landwirtschaftlich tätig sind, dürfen keine landwirtschaftlichen Flächen mehr erwerben.

KEIN ANSCHLUSS VON STROM, WASSER UND ERDGAS FÜR UNGENEHMIGTE BAUTEN

Für Bauten und Anlagen, die ohne die erforderlichen Genehmigungen auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet wurden, können keine Anschlüsse für Strom, Wasser und Erdgas sowie keine Abonnementverträge mehr abgeschlossen werden.

Gegen Verwaltungen sowie Institutionen und Organisationen, die gegen diese Bestimmung verstoßen, wird für jedes Abonnement ein Bußgeld verhängt.

ZUSÄTZLICHE BESCHRÄNKUNGEN FÜR WERBUNG FÜR ALKOHOLISCHE GETRÄNKE

Mit dem Gesetz wurde auch der Umfang des Werbeverbots für Marken alkoholischer Getränke erweitert. Demnach dürfen Hersteller oder Verkäufer alkoholischer Getränke bei Konzerten und ähnlichen Veranstaltungen nicht mehr als Sponsoren auftreten, indem sie andere Namen, Logos oder Farben verwenden.

Andererseits wird die Überwachung des Verkaufsverbots für Alkohol, das zwischen 22.00 und 06.00 Uhr gilt, von den lokalen Verwaltungsbehörden durchgeführt. Visuelle Darstellungen und Texte, die als Anreiz zum Alkoholkonsum bewertet werden, müssen ebenfalls aus den Geschäftsräumen entfernt werden.

Das in Kraft getretene Gesetz enthält zudem Bestimmungen zu 2/B-Flächen, Änderungen im Zuckergesetz, Regelungen zum Aufgabenbereich der staatlichen Wasserbehörde (DSİ) sowie Bestimmungen zum Transport von lebenden Tieren und tierischen Produkten.