Schock für Fahrschüler: Wer unter diesem IQ-Wert liegt, erhält keinen Führerschein
Die Regelungen bezüglich des IQ-Werts und der gesundheitlichen Voraussetzungen für den Erwerb eines Führerscheins werden durch Verordnungen bestimmt, die bereits seit 10 Jahren in Kraft sind.
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Während in den letzten Jahren verschiedene Erleichterungen bei den Voraussetzungen für den Führerscheinerwerb eingeführt wurden, besteht die Praxis, Personen mit einem IQ unter 79 keinen Führerschein zu erteilen, bereits seit 2015. Diese Regelung ist Teil der Verordnung über die gesundheitlichen Voraussetzungen und Untersuchungen für Fahrschüler und Kraftfahrer.
Während das Innenministerium weiterhin Anpassungen an den Verkehrsregeln und Bußgeldern vornimmt, hat eine in den sozialen Medien kursierende Nachricht die Behauptung aufgeworfen, dass Personen mit einem IQ unter 79 keinen Führerschein erhalten würden. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine neue Änderung, sondern um eine Regel, die bereits seit 10 Jahren in Kraft ist.
GESUNDHEITLICHE VORAUSSETZUNGEN UND FÜHRERSCHEINERWERB
Die am 29. Dezember 2025 im Amtsblatt veröffentlichten Änderungen unterstreichen erneut die Bedeutung der Gesundheitsuntersuchung beim Führerscheinerwerb. Bei der Gesundheitsprüfung von Fahrern oder Fahrschülern werden zahlreiche gesundheitliche Aspekte wie Hörverlust, Gleichgewichtsstörungen, Schlafstörungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen bewertet. Zudem können psychische Gesundheitsprobleme wie geistige Behinderungen, Demenz oder schwere psychische Erkrankungen den Erwerb eines Führerscheins verhindern.
Wird bei der Untersuchung ein Zustand festgestellt, der das Führen eines Fahrzeugs verhindert, wird das Gesundheitszeugnis des Fahrschülers an die entsprechenden Fachärzte weitergeleitet. Nach einer Bewertung durch die Experten wird entschieden, ob die Eignung für den Führerscheinerwerb gegeben ist. In diesem Prozess werden der erste Untersuchungsbericht und der von den Fachärzten erstellte Bericht gemeinsam bewertet.