Schreiben des Bildungsministeriums an Schulen: Neujahrsfeiern untersagt

Das Bildungsministerium hat ein Schreiben an die Schulen versandt, in dem es untersagt, Feierlichkeiten unter dem Namen Neujahr oder Weihnachten sowie jegliche damit verbundene digitale, schriftliche oder visuelle Inhaltsfreigaben durchzuführen, da diese „kulturellen Werten widersprechen“.

Das Bildungsministerium (MEB) hat ein Schreiben versandt, das die Durchführung von Neujahrs- und Weihnachtsfeiern an staatlichen Schulen untersagt.

Das Ministerium erklärte, dass die genannten Feierlichkeiten nicht mit den Sitten, Gebräuchen und nationalen Werten der Türkei vereinbar seien und es daher die Durchführung solcher Veranstaltungen an Schulen nicht für angemessen halte.

Die Anweisung, die das MEB über die regionalen und lokalen Bildungsdirektionen übermittelte, schreibt vor, dass die an Schulen organisierten Veranstaltungen den nationalen und kulturellen Werten der Türkei entsprechen müssen.

In dem Schreiben wurde betont, dass neben Neujahrs-, Weihnachts- und ähnlichen Veranstaltungen auch Feierlichkeiten wie Halloween, die kulturellen Werten widersprechen, nicht durchgeführt werden dürfen.

In einem am 16. Dezember mit der Unterschrift des Ataşehir-Distrikt-Bildungsdirektors İsmail Yıldırım versandten Schreiben hieß es:

"Jegliche Aktivitäten wie Verlosungen, Feiern und die damit verbundenen digitalen, schriftlichen oder visuellen Inhaltsfreigaben, die unter dem Namen Neujahr, Weihnachten, Halloween usw. organisiert werden und den nationalen und kulturellen Werten widersprechen, dürfen an den unserem Direktorat unterstellten Schulen nicht durchgeführt werden."

Während Neujahrsfeiern in der Regel dazu dienen, den Beginn des neuen Jahres zu begrüßen, ist Weihnachten ein religiöses Fest, das auf dem christlichen Glauben basiert. Es ist jedoch bekannt, dass Neujahrsfeiern in der Türkei keine religiöse Bedeutung haben, sondern eher mit Unterhaltung und der Freude auf das neue Jahr assoziiert werden. In diesem Zusammenhang haben der Umfang und die Begründungen des Verbots eine breitere Debatte ausgelöst.