Schreiben des Gouverneursamts Adana an das Gericht bezüglich Zeydan Karalar!

Nach der Freilassung des Bürgermeisters der Stadt Adana, Zeydan Karalar, im Fall Aziz İhsan Aktaş gab es eine neue Entwicklung bezüglich seiner Rückkehr ins Amt. In einem offiziellen Schreiben an das Gericht wurde um Informationen zum aktuellen Status von Karalar gebeten.

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Im Fall Aziz İhsan Aktaş wurde ein wichtiger Schritt im Prozess um die Rückkehr des Bürgermeisters der Stadt Adana, Zeydan Karalar, unternommen, der während seiner Untersuchungshaft freigelassen wurde. Das Gouverneursamt Adana hat beim 1. Schwurgericht Istanbul einen schriftlichen Antrag gestellt, um Informationen über den aktuellen Status von Karalar zu erhalten.

In dem vom Gouverneursamt am 13. Februar versandten Schreiben wurde gemäß einer Anforderung des Innenministeriums um Übermittlung von Details zum laufenden Ermittlungs- und Gerichtsverfahren gegen Bürgermeister Karalar gebeten. Der Inhalt des Schreibens enthielt folgende Formulierung: „Da gemäß dem beigefügten Schreiben des Innenministeriums Informationen über das Ermittlungs-/Gerichtsverfahren gegen den Bürgermeister unserer Stadt, Zeydan KARALAR, angefordert wurden, ersuche ich um Mitteilung des Standes des Ermittlungs-/Gerichtsverfahrens gegen die betreffende Person sowie des Gegenstands der ihr zur Last gelegten Straftat bis zum 16.02.2026 an unser Gouverneursamt (Direktion für Verwaltung und Aufsicht).“

Das Gouverneursamt betonte ausdrücklich, dass es innerhalb der genannten Frist eine Antwort vom Gericht erwarte.

Nachdem zunächst keine Antwort vom Gericht eingegangen war, übermittelte das 1. Schwurgericht Istanbul 5 Tage nach der gesetzten Frist, also am 19. Februar, seine offizielle Antwort an das Gouverneursamt Adana.

In der Antwort des Gerichts wurde darauf hingewiesen, dass das Gerichtsverfahren noch nicht abgeschlossen sei, und folgende Angaben gemacht:

„Wir teilen Ihnen mit, dass die Verhandlung vor unserem Gericht noch andauert, der erste Verhandlungstermin noch nicht abgeschlossen ist und in der Sitzung vom 05.02.2026 zudem entschieden wurde, den Angeklagten unter gerichtlicher Aufsicht mit einem Ausreiseverbot aus dem Land freizulassen.“